11-03-2013 21:09
Guten Abend,
als neuer Privatverkäufer habe ich mich natürlich schon mit dem Ausschluss von Rücknahme, Garantie Gewährleistung befasst, blicke da aber leider noch nicht komplett durch.
Da ich gleich mehrere unterschiedliche Artikel (mind. 5-6) einstellen möchte, muss ich ja soweit ich verstanden habe AGBs verwenden. Dass ich Artikel trotz Rücknahmeausschluss zurücknehmen muss wenn sie nicht der Beschreibung entsprechen, ist auch klar.
Aber reicht die empfohlene Ebay-Klausel (http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html) tatsächlich und ist vor allem noch zeitgemäß (= "abmahnfest") um sich als Privatverkäufer ausreichend abzusichern?
Über eure Meinungen, Tipps, ect. diesbezüglich wäre ich sehr dankbar! 🙂
LG Der_Filmenthusiast
@al-ex-isi: Weil das so wie ich es aufgefasst habe nicht rechtens ist, wenn ich es in mehreren Angeboten verwende, da dies nicht den strengen Auflagen entspricht denen AGB unterliegen.
Trotzdem nochmals vielen Dank an alle für die rege Beteiligung, ihr habt mir sehr weitergeholfen.
(Und nochmals 'tschuldigung dafür dass ich die zu verwendende Formulierung so akribisch bestätigt haben wollte, aber eine Abmahnung gleich am Anfang wäre nicht so dolle. :-D)