Welche Ausschlussklausel ist als Privatverkäufer sowohl rechtlich wirksam, als auch vor Abmahnungen sicher?
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11-03-2013 21:09
Guten Abend,
als neuer Privatverkäufer habe ich mich natürlich schon mit dem Ausschluss von Rücknahme, Garantie Gewährleistung befasst, blicke da aber leider noch nicht komplett durch.
Da ich gleich mehrere unterschiedliche Artikel (mind. 5-6) einstellen möchte, muss ich ja soweit ich verstanden habe AGBs verwenden. Dass ich Artikel trotz Rücknahmeausschluss zurücknehmen muss wenn sie nicht der Beschreibung entsprechen, ist auch klar.
Aber reicht die empfohlene Ebay-Klausel (http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html) tatsächlich und ist vor allem noch zeitgemäß (= "abmahnfest") um sich als Privatverkäufer ausreichend abzusichern?
Über eure Meinungen, Tipps, ect. diesbezüglich wäre ich sehr dankbar! 🙂
LG Der_Filmenthusiast
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Moin,
das einzige, was wirklich - manchmal - ausgeschlossen werden sollte, ist die gesetzliche 2-jährige Gewährleistungsfrist.
Bei z. B. einem Buch oder einem Kleidungsstück halte ich persönlich das für ausgemachten Dummfug.
Technische Artikel würde ich aber nur mit Gewährleistungsausschluss einstellen - und darauf achten, dass ich mein Gerät bei einer Rücksendung identifizieren kann (Seriennr. fotografieren), um kostenfreie Umtauschaktionen "kaputt gegen heil" zu verhindern.
Falls du vorhast, PP anzubieten, lies bitte vorab die AGB und halte dich an deren Spielregeln.