03-05-2015 09:49 - bearbeitet 03-05-2015 09:51
Ein Beispiel als Ausgangsposition:
Ich habe einen Artikel am 23.04. zum Festpreis mit einer Laufzeit von 30 Tagen eingestellt.
Dieser Artikel wird beim ersten Mal nicht verkauft und deshalb nach 30 Tagen (am 22.05.) von Ebay automatisiert 1 Mal
wiedereingestellt. (Artikel bei Nichtverkauf 1 Mal automatisch wiedereinstellen — kostenlos. Die Verkaufsprovision fällt an.)
In den kommenden Tagen (z.B. 03.06.) wird er verkauft.
Welche Verkaufsprovision wird nun fällig?
Die alte 10% vom Verkaufserlös - oder die neue 10 % auf Verkaufserlös zzgl. der Verpackungs- und Versandkosten.
Bitte um Euer Votum -
Hallo @martininre ,
für automatisch wiedereingestellte Angebote fällt KEINE Angebotsgebühr an.
Sie werden auch nicht auf deine 20 kostenlosen Angebote angerechnet.
Artikel automatisch wiedereinstellen
Sie können Ihre Artikel automatisch wiedereinstellen lassen.
Beim automatischen Wiedereinstellen von Artikeln gilt Folgendes:
Ihr Artikel wird einmal wiedereingestellt, wenn er nicht verkauft wurde.
Da Sie die Angebotsgebühr beim ersten Einstellen bereits gezahlt haben, werden Ihnen für das Wiedereinstellen des Artikels keine weiteren Angebotsgebühren berechnet.
Mit Ausnahme des ursprünglichen Angebots werden wiedereingestellte Artikel bei der Zählung Ihrer monatlichen Angebote ohne Angebotsgebühr nicht mitberücksichtigt. (Wenn Sie z. B. einen Artikel einstellen und dieser automatisch wiedereingestellt wird, zählt das als ein Angebot ohne Angebotsgebühr.)
► http://pages.ebay.de/help/sell/relist.html#automatic
Die Verkaufprovision wird nach den neuen Regeln berechnet: 10% auf den Gesamtbetrag
Habe gerade bei Ebay angerufen - Der Mitarbeiter hat mir bestätigt, dass diese Frage bei Ebay selbst noch nicht geklärt ist. Deshalb findet sich auch bei Ebay kein klarer Hinweis.
Automatische Wiedereinstellungen (unter veränderten Konditionen) sind rechtlich zweifelhaft.
Soweit zum Stand der Dinge - Ihr könnt Euch dies gerne von Ebay durch einen Anruf bestätigen lassen.