07-05-2013 20:02
Die Auktion ist beendet. Beim Verpacken fällt mir die Porzellanfigur vom Tisch - beschädigt - wertlos. Ich teile dieses Missgeschick dem Käufer am Tage des Auktionsende mit. Der Käufer bezahlt die Figur am nächsten Tag und teilt mir mit, dass er unmittelbar nach Beendigung diese Figur an einen Sammler für einen weit höheren Preis als der der Auktion verkauft hat. Er verlangt jetzt von mir den Gewinnverlust, welcher ihm entstanden ist, da ich ja nicht liefern kann.
Ist der Käufer berechtigt, unmittelbar nach Beendigung der Auktion den ersteigerten Artikel weiterzuverkaufen? Ich bin der Meinung "NEIN", erst wenn er diesen in den Händen hält, denn der Artikel kann auf dem Transport beschädigt oder abhanden kommen. bzw. wie in meinem Fall unabsichtlich unbrauchbar werden.
Du hast etwas, was in deinem Besitz aber nicht dein Eigentum war, beschädigt - ergo schadenersatzpflichtig.
Solltest du dich weigern zu zahlen, wird dich der Eigentümer = K verklagen müssen.
Dann muss er nachweisen, dass der vom ihm vorgetragene Sachverhalt durch eine Zeugenaussage des Nachkäufers bestätigt wird.
Sollte das Gericht dieser Argumentation folgen, hast du ALLE zusätzlichen Kosten zu tragen, außer du bist H4 oder schon mit einer EV vorbelastet.
Willst du das Risiko eingehen, dann weise alle über den Kaufpreis hinausgehenden Ansprüche zurück.
Hallo,
wenn die Angaben des Käufers bezüglich des Wiederverkaufs stimmen, dann denke ich hast du ganz schlechte Karten.
Der Käufer beruft sich hier auf den § 122 BGB.
Selbstverständlich hat der Käufer auch das Recht den Artikel nach beendeter Auktion sofort weiter zuverkaufen. Der Untergang der Sendung ist dann sein Risiko.
Fazit:
Du hast den Käufer seinem Schaden sowieso zu ersetzen und eventuell zusätzlich seinen entgangenden Gewinn aus dem Weiterverkauf.
Ganz egal, was du jetzt wie dem K in die Schuhe schieben willst - du hast einen Kaufvertrag zu erfüllen.
Ganz ehrlich? Ich glaub dir kein Wort. Du wolltest einfach mehr Geld.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=24204&item=121101649835
Du hast die Wahl:
- Du kannst dich entschuldigen, zugeben, was tatsächlich Sache war, und liefern
- Ersatz kaufen, Mehrkosten gehen dabei zu deinen Lasten
- Auf die In-Rechnung-Stellung des K warten, der sich den Artikel irgendwo anders besorgt. Auch hier: Mehrkosten im Vergleich zur Auktion gehen auf dich.
Dann besorge dem Käufer doch das Teil noch mal.
Manchmal fügen sich die Scherben wie durch ein Wunder wieder zusammen ]:)