24-04-2013 08:23
Hallo, ich habe da ein Problem. Ich habe als privater Verkäufer ein gebrauchtes kinderkleid verkauft, der Käufer wollte mich zur Rücknahme zwingen mit der Begründung, das Kleid sei zu verwaschen, stinke nach Rauch und sei außerdem zu klein. Das Letzte war wohl der Hauptgrund, es war gebraucht, aber nicht abgenutzt und nach Rauch stinken geht gar nicht, weil ich Nichtraucher bin. Offensichtlich hatte der Käufer sich nachträglich über sein hohes Gebot geärgert und dann war das Kleid auch noch zu klein. Bei einer vernünftigen Anfrage wäre ich auch zur Rücknahme bereit gewesen, bei Mängeleinrede und Lügen nicht. Der kundenservice hat entschieden, dem Käufer wurde das Geld von Paypal zurückerstattet, ich bekam eine negative Beurteilung wegen "Uneinsichtigkeit". Der Kundenservice hatte mich aber gleichzeitig von aller Schuld freigesprochen Ich habe daraufhin den Kaüfer gemeldet und möchte, daß die Beurteilung geändert wird. Wieso werde ich hier doppelt bestraft, obwohl mich keine Schuld trifft, kann ich mich hier überhaupt nicht wehren? Vom kundenservice bekam ich seitdem keine Antwort mehr, nur einmal eine allgemeine Umfrage, wie ich die Dienstleistung beurteile.
Übrigens:
Das ist zwar Deine erste Rote, aber nicht die erste Käuferin, die mit Deiner Artikelbeschreibung und dem daraufhin erhaltenen Artikel nicht ganz so zufrieden war. Deine Sterne stehen bei "Artikel wie beschrieben" bei nur 4,6. Da haben schon mehrere Käufer Sternchen abgezogen. Für die wars dann wohl gerade noch o.k. und deshalb grün mit Sternchenabzug.
"Meine Tochter trennt sich ungern davon, aber wenn es nicht mehr bis über den Popo reicht, ist es eben wirklich zu klein."
Das klingt danach, dass das Kleid oft, gern und mehrere Sommer getragen wurde. Deine Käuferin ist sehr kritisch und stellt hohe Ansprüche an die gekaufte Kleidung. Zum Zustand hast Du keine weiteren Angaben gemacht (Waschspuren?). Stimmt die Größe? Fällt es kleiner oder größer aus? Eher für schlanke oder auch für dickere Kinder geeignet? Du beschreibst das Kleid nur von Hinten (Knopf, Gummizug) warum gibts davon kein Foto? Die sind doch Kostenlos. Maße sind auch nicht angegeben.
Fassen wir zusammen:
Kritische Käuferin mit evl. nicht gertenschlankem Kind kauft das dürftig beschriebene Kleid und stellt nun fest, dass es Wasch- und Gebrausspuren hat und zudem nicht passt. Sie ist verärgert und möchte es wieder loswerden. Du bist Dir keiner Schuld bewusst und willst nicht. Verärgerter Käufer, Saurer Verkäufer = Paypal-Käuferschutz und Bewertungsschlacht.
Machen kannst Du nichts. Außer das nächste Mal genauer beschreiben -z.B. auf übliche Waschspuren ausdrücklich hinweisen. Bei gebrauchten Klamotten scheiden sich eben die Geister, was einer für super befindet, schmeißt der andere in die Tonne. Und irgendwann gerät jeder mal an einen Schnäppchenjäger, der bei gebrauchten Klamotten Neuware erwartet.
Du kannst die Bewertung noch SACHLICH kommentieren, aber darauf kann die Käuferin nochmal antworten. Falls Du das vorhast, überlage also gut, was Du in den Kommentar schreibst - sonst fällt es evl. auf Dich zurück.
"und nach Rauch stinken geht gar nicht, weil ich Nichtraucher bin."
Es wäre nichdt das erste Kleidungsstück, das den Rauchgeruch im Zustellfahrezug eines rauchenden Paketzustellers angenommen hat.
"Offensichtlich hatte der Käufer sich nachträglich über sein hohes Gebot geärgert"
Das ist eine Unterstellung, die du nicht belegen kannst.
"Bei einer vernünftigen Anfrage wäre ich auch zur Rücknahme bereit gewesen,"
Offensichtlich hast du dich geweigert und der Käufer hat die Rücknahme nun über PayPal erzwungen.
LEIDER sitzt der Käufer am längeren Hebel und hat seinen Unmut öffentlich gemacht.
"Der Kundenservice hatte mich aber gleichzeitig von aller Schuld freigesprochen"
Der Kundenservice spricht nicht Recht!
Mit der Bewertung gibt ein Käufer sine Erfahng über die Kaufabwicklung wieder. Er wollte einen Artikel, den hat er nun nicht.
Das hat er in seiner Bewertung wiedergegeben. Das ist sein Recht.
Die Bewertung ist sachlch, die wirst du nicht los.
Mal abgesehen davon, dass es sich dann eigentlich nur um eine Kulanzzahlung seitens Ebay/PP handel kann und du somit nicht doppelt bestraft wirst, weil PP dir den Kaufpreis wieder freigibt, obwohl er erstmal eingefroren wurde:
Warum bietest du bei gebrauchten Kinderkleidern Paypal an?
Bei solchen Kleinpreisartikeln zahlst du für die Bequemlichkeit deiner Käufer zusätzliche Gebühren und versendest als Brief oder Päckchen möglichst günstig für den Käufer, dafür ohne den erforderlichen Nachweis für Paypal, falls ein Käufer einen nichtgelieferten Artikel meldet und riskierst damit die Rückzahlung durch PP an den Käufer.