25-12-2014 17:26
Ich bin privater Verkäufer und habe einen Mantel für 1 Eur verkauft. Im Angebot steht ausdrücklich "Rücknahme ausgeschlossen". Die restliche Beschreibung war sehr detailiert mit vielen Abmaßen. Die Käuferin droht mir nun in langen Mails mit einer negativen Bewertung bzw. mit einer neutralen Bewertung für den Fall, dass sie den Mantel auf meine Kosten zurücksenden kann. Als Grund gibt sie an, dass der Mantel kratzt, obwohl er ein Innenfutter hat und nicht so warm hält wie sie dachte!
Daher meine Fragen an Euch: Ist das Rechtens? Verstößt dass nicht gegen die Ebaygrundsätze? Wie kann ich mich wehren? Muß ich den Mantel zurücknehmen, nur weil er ihr nicht gefällt? Sie will außerdem, dass ich noch die Versandkosten hierfür zahle und will mich auf jeden Fall mindestens neutral bewerten.
Hi,
5 Euro und zehn Cent, bei Deinem Transaktiosvolumen. Eigentlich ein Kulanzpups, oder?
Ich würde ihr den einen Euro mit den VSk zurückerstatten, auf Rücksendung verzichten und fertig.
Ehrlich: ich würde mich da wirklich nicht groß aufhalten wollen, ob was und wie rechtens ist.
karla
Hm. "Lieder aus CD nicht gefallen" und "Mantel kratzt" ist zwar ein Unterschied an Mangel würde ich meinen. Würde mir jedoch ein K mit einem solchen Mangelbekunden wie Du schreibst kommen, würde ich ihm auch die 3 EUR bei einer CD erstatten, auch gerade wegen über 2200 VK-Transaktionen. Fällt zwar vlt umso schwerer wie der K einem kommt. Aber 3 EUR +/- sind doch eigtl. sowas von nicht der Rede wert, oder?
Es gibt keinen Grund, dass der K ungrün bewertet. Ansonsten kann man immer noch überarbeiten lassen oder kommentieren. Die BW sollte auch kein Entsch.kriterium für Lösung sein. Daher gilt für mich nicht ein bereits erfolgter Mangeleintrag, den man "so oder so" hat. Ich kann es mir auch nicht ganz vorstellen, dass der K die Rückabwicklungsforderung ganz unbegründet bringt...