09-07-2012 15:13
Wie geht das von Statten?
Kostet das etwas?
Brauche ich ein Pay-Pal Konto?
Welche weiteren Bedingungen müssen erfüllt werden?
"Privatverkäufer Festpreisangebote mit hohen Stückzahlen einzustellen?"
davon solltest Du Dich ganz schnell verabschieden -
ein "Privatverkäufer" hat i.d.R. keine "hohen" Stückzahlen eines Artikels....
damit wirste schnell auffällig und stehst natürlich in direktem Wettbewerb zu Gewerblichen Verkäufern.....
wat meinste, wie "die" das finden, das ein privater Verkäufer "priverblich" tätig ist?
so schnell kannst Du gar nicht schauen wie die kostenpflichtige Abmahnung im Briefkasten liegt....
Gibt es eine Möglichkeit als Privatverkäufer Festpreisangebote mit hohen Stückzahlen einzustellen?
Goldig! :^O
Aber über 18 bist Du schon, oder? ?:|
schau` mal nach, ob es in Völklingen (oder in der Nähe) ne IHK-Filiale gibt -
"Existenzgründer-Seminar".....
kommen wir mal zu Deinen aktuell-eingestellten Artikeln:
bei der "Kampfsportausrüstung" hast Du als Versandart das "DHL-Päckchen" angegeben.....
Dein Account ist noch im "Neuen-Zahlungsverfahren" -
also noch nicht zurückgestellt....
um den Versand nachweisen zu können (und eine Meldung über einen nicht-erhaltenen-Artikel zu unterbinden) solltest Du den Artikel nur sendungsverfolgt versenden -
DHL bietet das Paket bis 2kg bei Online-Buchung zum Preis von Euro 4,90 an -
damit hast Du ne Sendungs-Nummer, die Du bei Ebay/Paypal hinterlegen kannst.....
vom Versand ist ja Deine Auszahlung abhängig....
die Mehrkosten darfst Du nachträglich dem Käufer nicht belasten >> als "Lehrgeld" abhaken.....
solange Dein Account noch nicht zurückgestellt ist:
NUR sendungsverfolgt versenden....
sonst sind ggf. Kohle und Ware wech....
"Inwiefern ist ein Gespräch mit einem Anwalt nötig?"
willst Du "unbedarft" in das Haifisch-Becken Internet-Verkauf/Ebay-Verkauf/Fernabsatz springen?
wenn Du als Gewerblicher VK tätig werden willst, mußt Du ne Vielzahl von Vorschriften / Informationen beachten -
dat ist nicht mit mal eben "den Account auf Gewerblich stellen" getan -
ein falsches Angebot oder ne falsche/unvollständige Anbieterkennzeichnung/Impressum kann Dich auf Jahre finanziell blockieren....
Stichwort:
Abmahnung fehlende / falsche Widerrufsbelehrung
Verstoß gegen Impressumspflichten
Verpackungslizenz
Buchhaltung / Finanzamt
um "nur" die wichtigsten an-zu-merken....
die individuellen Anforderungen kann Dir nur ein Fachmann/frau aufzeigen.....
sonst wird dat ganze ggf. ne Riesengroße-teure-Pleite.....
1. Abauf:
http://pages.ebay.de/help/account/how-to-register-business.html
2. die Umstellung des Accounts ist kostenlos
3. nicht zwingend
4. leg` vorab mal ne Lesestunde im entsprechenden Ebay-Forum ein:
http://community.ebay.de/forum/Gewerbliches-Handeln-Und/1900000567
weitere Infö`s:
wobei dies alles eins nicht ersetzen kann:
das Gespräch/Beratung mit einem Fachanwalt....
Naja du verbringst erstaunlich viel deiner Zeit damit durch Foren zu surfen und dich als allwissend aufzuspielen. Das sagt ziemlich viel über Personen aus.
Außerdem impliziert das Bedürfniss dich im irrealen Internetleben groß zu fühlen, doch irgendwie die Tatsache, dass du dies als Ausgleich für dein richtiges Leben brauchst. Oder einfacher formuliert: Würden wir uns gegenüberstehen würdest du dich nicht trauen überhaupt etwas zu sagen. 😉
Du solltest nicht von Dir auf andere schließen...:-)
Naja die Anonymität des Internets gewährt den Menschen die im echten Leben nichts zu sagen haben die Möglichkeit sich aufzuspielen. Wenns Spaß macht bitte.
😉
Das soll heißen, dass man das, was kogo2004 in Thread Nr. 7 erkärt hat, als volljähriger Mensch eigentlich wissen müsste...;-)
Aber heutzutage wundert mich gar nichts mehr.
Achso ok dann habe ich mir dass wohl zu einfach vorgestellt 😉
Gibt es eine Möglichkeit als Privatverkäufer Festpreisangebote mit hohen Stückzahlen einzustellen?
Ok danke
also ich dachte der große Unterschied besteht nur in den Möglichkeiten die man bezüglich den Angeboten hat
Inwiefern ist ein Gespräch mit einem Anwalt nötig?