Wiederrufsbelehrung

Hallo zusammen,

ich wurde jetzt schon zwei Mal auf meine Widerrufsbelehrung aufmerksam gemacht. Was stimmt damit nicht? Ich habe diese Belehrung vom Ebay Rechtsportal übernommen und weiß nicht, was daran falsch ist.

Vielen Dank für Eure Antworten

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (6)

Antworten (6)

Hier stehen alle Angaben, die ein Angebot enthalten muss:

 

http://dejure.org/gesetze/EGBGB/246.html

 

Hake die Liste ab und du hast alles...

Guck dir mal hier dem VK seine AGB an:

 

http://community.ebay.de/question/Verkaufen-Bei-Ebay/Kann-Ein-Geschlossener/1900073222?#msg190172259...

 

Nicht das die fehlerfrei wären, aber so ungefähr musste dir das vorstellen.

 

Das alles sind die berühmten "Informationspflichten".  😉

 

 

Anscheinend bin ich zu blöd dafür. Ich hab keine Ahnung, was mir da auffallen soll. Außer, dass es §312d ist und bei mir §312g steht.

Ich will ja keine Rechtsberatung hier, aber irgendwie sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Was Ivan ausdrücken will, ist folgendes:

 

Sie haben ein Problem und wissen nicht weiter ?

Suchen Sie doch den Händlerbund !   :^O

Rechtsberatung findest Du hier nicht, bekommst Du hier nicht. Suche dazu einen Anwalt/Fachanwalt auf. Der kann Dir helfen.

Was zahlste für die Beratung ?  B-)

 

Ist doch ganz einfach.  In der Widerrrufsbelehrung stehen Paragrafen. Les die mal durch und dann weißte auch Bescheid.  😉

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder