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Wiederrufsrecht bei privatem Anbieter?

*lydana*
Auf Erkundungstour

Kann ein Käufer nach § 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
vom Vertag zurücktreten wenn er hier bei einem privaten Anbieter einen Artikel ersteigert hat?

Akzeptiert Lösungen (5)

Akzeptiert Lösungen (5)

Dein "Käufer" hat nach Überboten-Meldung auf weitere Tickets geboten und ist bei 2 anderen Auktionen Höchstbietender.

 

Ich kann mir gut vorstellen, dass der aus allen Wolken fällt, wenn er urplötzlich nun deine Auktion gewonnen haben soll.

 

Du hast die Gebote von gleich 2 Höherbietenden gestrichen, er ist also quasi doppelt aus der Affäre.

 

 

P.S.

 

Du weisst, dass ein Expressbrief standardmässig nur bis 500 Euro versichert ist?

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

Nein, sofern es um Nichtgefallen oder *habs mir Anders überlegt* und nicht um einen Sachmangel geht (Der hätte aber nix mit einem Widerruf zu tun).

Oder hat er zuviele Tikets ersteigert?]:)

 

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=181126361948&aid=o***d&eu=1zHq79...

 

Die anderen Bieter sind nicht so eifrig beim Tiketbieten gewesen;-)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Antworten (13)

Antworten (13)

§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter

1.

Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann.

Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.

Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

Solltes es um den Ticketverkauf gehen:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=181126361948

 

Der Käufer war bereits überboten, du hast allerdingsGebot gestrichen und das Angebot beendet (Warum??).

Demzufolge ist der jetzige Käufer nicht mehr an sein Gebot gebunden, er muss die Tickets nicht mehr abnehmen (§10 Ebay AGB)

*lydana*
Auf Erkundungstour

Danke für die Infos. Das mit dem Expressbrief wusste ich nicht.

*lydana*
Auf Erkundungstour

Hallo,

Du bist doch erst vor kurzem hier aufgelaufen!

Dein Verhalten in Bezug auf die Streichungen ist doch recht seltsam.

Wieso bietest Du keine Abholung an,würde eventuell ein bisschen mehr Vertrauen verbreiten.

 

Ja, ich hatte vorher schon mal eine Frage hier und mein Misstrauen gegenüber dem Höchstbieter war auch berechtigt. Abholung hatte ich übrigens auch angeboten. Mittlerweile is tauch alles geklärt.

 

Danke noch mal an alle für die vielen Tips 🙂

Hallo,

Du bist doch erst vor kurzem hier aufgelaufen!

Dein Verhalten in Bezug auf die Streichungen ist doch recht seltsam.

Wieso bietest Du keine Abholung an,würde eventuell ein bisschen mehr Vertrauen verbreiten.

Dumm gelaufen und die Zeit läuft dir auch davon!

 

Vielleicht googlest du mal nach Fan Foren, um dort Werbung zu machen?

Ich wollte jetzt nur wissen ob es Grundsätzlich möglich ist vom Kaufvertrag zurück zu treten.

 

Nein, grundsätzlich nicht bei einem privaten Vk.

In dem Fall ist es aber ja kein Rücktritt, es kam erst gar kein Vertrag zustande, auch wenn Ebay das durch die Mail so suggeriert.

Anonymous
Nicht anwendbar


Ich wollte jetzt nur wissen ob es Grundsätzlich möglich ist vom Kaufvertrag zurück zu treten.

 

Grundsätzlich nicht, in Deinem Fall schon.

*lydana*
Auf Erkundungstour

Der Käufer war bereits überboten, du hast allerdingsGebot gestrichen und das Angebot beendet (Warum??).

Demzufolge ist der jetzige Käufer nicht mehr an sein Gebot gebunden, er muss die Tickets nicht mehr abnehmen (§10 Ebay AGB)

 

Aber warum hast du diese Bieter gestrichen?

 

Und warum will der Gewinner zurücktreten? Vermutet er Schummeleien von dir, um sein Höchstgebot zu sehen?

 

Das ganze ist leider eine längere Geschichte, das erste  Höchstgebot wurde von mir gestrichen weil ich von einem bösen Fan, dem ich die Tickets nicht außerhalb der Aution verkaufen wollte, eine nicht so schöne Mail erhalten habe und dem Bieter deshalb nicht getraut habe.

 

Das zweite Gebot wurde auf Wunsch des Bieters gestrichen. Er hatte sich wohl mittlerweile wo anders Tickets besorgt.

 

Und der Käufer hat sich nicht dazu geäußert warum er die Tickets jetzt nicht haben will. Hat mir nur eine Mail geschrieben das er nach § 312d vom Kaufvertrag zurück treten will. Da ich ihm jetzt keine böse Absicht unterstellen will habe ich die Aktion abgebrochen.

 

Ich wollte jetzt nur wissen ob es Grundsätzlich möglich ist vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Anonymous
Nicht anwendbar

Tja...

Dann darfst Du die Tickets halt nochmal einstellen. 😉

Aber warum hast du diese Bieter gestrichen?

 

Und warum will der Gewinner zurücktreten? Vermutet er Schummeleien von dir, um sein Höchstgebot zu sehen?

DHL Paket auch nur bis 500 Euro

 

http://www.dhl.de/dhl-paket

 

 

+ 3,50 bis 2.500 Euro

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