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Wiederrufsrecht bei privatem Anbieter?

*lydana*
Auf Erkundungstour

Kann ein Käufer nach § 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
vom Vertag zurücktreten wenn er hier bei einem privaten Anbieter einen Artikel ersteigert hat?

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*lydana*
Auf Erkundungstour

Der Käufer war bereits überboten, du hast allerdingsGebot gestrichen und das Angebot beendet (Warum??).

Demzufolge ist der jetzige Käufer nicht mehr an sein Gebot gebunden, er muss die Tickets nicht mehr abnehmen (§10 Ebay AGB)

 

Aber warum hast du diese Bieter gestrichen?

 

Und warum will der Gewinner zurücktreten? Vermutet er Schummeleien von dir, um sein Höchstgebot zu sehen?

 

Das ganze ist leider eine längere Geschichte, das erste  Höchstgebot wurde von mir gestrichen weil ich von einem bösen Fan, dem ich die Tickets nicht außerhalb der Aution verkaufen wollte, eine nicht so schöne Mail erhalten habe und dem Bieter deshalb nicht getraut habe.

 

Das zweite Gebot wurde auf Wunsch des Bieters gestrichen. Er hatte sich wohl mittlerweile wo anders Tickets besorgt.

 

Und der Käufer hat sich nicht dazu geäußert warum er die Tickets jetzt nicht haben will. Hat mir nur eine Mail geschrieben das er nach § 312d vom Kaufvertrag zurück treten will. Da ich ihm jetzt keine böse Absicht unterstellen will habe ich die Aktion abgebrochen.

 

Ich wollte jetzt nur wissen ob es Grundsätzlich möglich ist vom Kaufvertrag zurück zu treten.

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