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Zahlungseingang nach Vermerk wg. unbezahltem Artikel

Hallo,

 

ich habe Ende Oktober ein Fussballalbum für 20€ verkauft.Käufer kam aus Spanien.

 

Nachdem auch auf mails keine Reaktion und auch kein Zahlungseingang erfolgte,habe ich am letzten WE einen Fall wg. eines unbezahlten Artikels geöffnet und am Mittwoch mit Verwarnung geschlossen.

 

Heute ist das Geld auf meinem Konto eingegangen.

 

Artikel ist noch vorhanden und wird natürlich auch von mir verschickt.Soweit,so gut.

 

Muss ich ebay denn jetzt mitteilen,dass ich das Geld doch bekommen habe? Ich habe ja die Gutschrift bekommen.

 

Falls der Käufer wegen der Verwarnung fragt (gemeldet hat er sich immer noch nicht), kann man den Vermerk wieder entfernen?

 

Und kann er mich ggf. dann wieder bewerten? Womöglich nicht so gut, obwohl es nicht mein Verschulden war?

Akzeptiert Lösungen (7)

Akzeptiert Lösungen (7)

@mecker

 

Deine Verkäuferhetze ist echt nicht mehr schön.

 

Bei Ebay sind weder alle VK, noch alle K, noch alle Forenschreiber, weil die ja in der Regel alle auch eines von beiden sind, schlecht, böse, hinterlistig oder einfach nur darauf raus, dem jeweils anderen zu schaden.

 

Auch ein Käufer aus Spanien kann und sollte auf Mails antworten oder sich von selbst mal melden, wenn er es innerhalb eines ganzen Monats schon nicht auf die Reihe kriegt, eine Überweisung zu tätigen.

 

 

 

 

 

Vielen Dank für eure Meinungen.

 

Um auf die Rückfragen einzugehen:

 

Käufer hatte sich nie gemeldet,weder per mail, noch hat er im geöffneten Fall geantwortet.

 

Kaufvertrag hatte ich nicht unter Fristsetzung gekündigt; es ging mir auch nicht darum, den Artikel schnell loszuwerden.Werde auch, wie bereits geschrieben, liefern.

 

Warum soll ich den Fall nicht nach 4 Tagen schliessen,wenn nie eine Reaktion kommt?

 

Ich lass es dann also so laufen,wenn vom Käufer noch was wegen der Verwarnung kommt, kann ich ja nochmal nachhaken.

 

Hallo,

eine einmal von Ebay gegebene Gutschrift wird von Ebay nicht wieder abgezogen.

Hatte vor kurzem selber so einen Fall, schrieb an Ebay das der Käufer doch noch bezahlt hat und sie mir dann bitte das Geld mit der nächsten Rechnung abziehen und und bekam dann die Antwort,das es so bleibt.

Da ging es aber zum Glück nur um 9cent,sonst hätte ich ein arg schlechtes Gewissen gehabt..

mecker

was für ein Eigentor...

weder hatte TE geschrieben, wie lang der Fall geöffnet war noch hat sie durchblicken lassen, das sie den bestehenden Kaufvertrag ignoriert und nicht versendet...

deine Pöbeleien war schon mal fundierter....B-)

Auch wenn der Vermerkt auf den Einspruch hin entfernt wird bekommt der Käufer sein Bewertungsrecht nicht zurück.

 

ergänze: Sofern er es verloren hat.

Das hat er, wenn er sich nach Eröffnung des Falles nicht über das System in Verbindung gesetzt hat.

Auch wenn der Vermerkt auf den Einspruch hin entfernt wird bekommt der Käufer sein Bewertungsrecht nicht zurück.

Jedenfalls dann, wenn sich nichts geändert hat in den letzten Tagen, da hat sich ja noch ein Käufer genau darüber bitter beschwert. 😉

nur er kann die Löschung beantragen, indem er die Zahlung nachweist

Antworten (6)

Antworten (6)

@ herr_mecker

 

Wer hat dich denn gebissen?

 

Ich habe bis kurz vor Ablauf der 32-Tages-Frist mit dem Öffnen des Falls gewartet. Soll ich bei einem Käufer aus dem Ausland etwa irgendwas einklagen,um nicht die Provision zahlen zu müssen?

 

Überweisungen aus dem Ausland sind ausserdem oft schneller als Inlandsüberweisungen,4 Wochen sind jawohl ausreichend, und auf mails zu antworten, dürfte auch nicht schwer fallen.

 

Ich muss leider jetzt kurz weg, für weitere Antworten schonmal vielen Dank.

kogo2004
Auf Erkundungstour

mecker - was auch immer Du zwischendurch "einwirfst":

 

es bekommt Dir nicht - 

Dein Nichtverständnis ist ja allgemein bekannt!

 

Ebay storniert nur berechnete Verkaufsgebühren, wenn das Tool der Onlinemeldung über einen nicht-bezahlten-Artikel genutzt wird -

dies hat TE durchgeführt -

die Gebühren sind nach Fallschliessung (durch TE) storniert worden -

der K. hat eine Verwarnung wg. einem nicht-bezahlten-Artikel erhalten > vollkommen zu Recht!

 

panthersix - 

 

hattest Du den Kaufvertrag separat unter Fristsetzung gekündigt?

 

wenn die gesetzte Frist "fruchtlos" verstrichen ist, ist der geschlossene Kaufvertrag nichtig....

 

wenn Du dies nicht gemacht haben solltest, besteht der Kaufvertrag natürlich weiterhin....

 

wenn Dein K. jetzt mehr als verspätet gezahlt hat, kann der Versand erfolgen - 

 

Dein K. muss sich selber bei Ebay melden und Einspruch gegen die Verwarnung (wg. einem nicht-bezahlten-Artikel) einlegen und einen Zahlungsnachweis vorlegen (z.B. PDF-File des Kontoauszugs) - 

 

dann entfernt Ebay die zu Recht ausgesprochene Verwarnung.

 

laß` Dich von den mecker-Ausführungen nicht irritieren - 

mecker ist nicht in der Lage, Informationen zu lesen - 

zu verstehen und auf die geschilderte Problematik einzugehen.....

 

 

Zitat: "Soll ich bei einem Käufer aus dem Ausland etwa irgendwas einklagen,

um nicht die Provision zahlen zu müssen?"

 

Das hat doch gar nichts miteinander zu tun!

Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Käufer.

 

 

Wie man hier ganz klar erkennen kann, hatte ich von Anfang an Recht.

 

Der TE schei... auf den Vertrag. Er wollte nur die Provision zurück

und den Käufer bestrafen. Um Abwicklung ist es ihm nicht gegangen.

 

Das Instrument der Falleröffnung ist als Problemlösungsverfahren gedacht.

Ziel ist die Abwicklung der Transaktion, nicht die Provisionsrückerschleichung.

 

Der Käufer hat bezahlt, jetzt hast Du zu liefern.

eBay wird die entgangenen Gebühren für diesen erfolgreichen Verkauf

vermerzen können.

Ach, mein persönlicher Fanclub ist auch schon da.

Wo bleiben die Mitgliedsbeiträge?

 

 

 

Wenn der Käufer im Fall nicht geantwortet hat, ist doch alles paletti.

Dann muß der TE keine negative Bewertung fürchten

 

Der TE hat das ganz fein gemacht, Ihr müßt ihn loben.

 

 

Ein Käufer, der nicht weiß, daß man innerhalb eines Falles antworten muß,

wird auch nicht wissen, wie man gegen einen Vermerk Einspruch einlegt.

 

Daß er die Zahlung erhalten hat kann der TE eBay auch nachträglich

noch mitteilen. Das geht. Ihr wißt es nur nicht, weil Ihr das nie tun würdet.

 

Die Falleröffnung übers Wochenende mit höchst eiliger Schließung zeigt

ganz klar, daß der TE nicht an einer Zahlung des Käufers interessiert war.

Er wollte nur seine Macht ausspielen, den Käufer betrafen lassen zu

können und natürlich die eBay-Gebühren zurück.

 

Ach, ja, mit PayPal wäre das nicht passiert.

Da wäre die Zahlung des Käufers mit ein paar Mausklicks in

Senkundenschnelle ausgeführt gewesen, ohne ewig lange Banklaufzeit.

Der Fall wäre augenblicklich von eBay worden mit Zahlung erhalten.

Es hätte keine Möglichkeit gegeben, den Käufer verwarnnen zu lassen

und er hätte auch sein Bewertungsrecht nicht verloren.

 

Aber das wäre natürlich nicht in Eurem Sinne gewesen.

kogo2004
Auf Erkundungstour

mecker - 

 

gerade DU spielst Dich hier als Ankläger auf?

 

der Gag des Tages!

 

Du solltest Dir erst einmal alle Informationen eines TE und die Beiträge der Fories durchlesen bevor Du Deine Angriffe startest.....

 

wo ist Deine Paypal-Werbung X-(?

 

Du solltest Dir mal überlegen, Deine einseitigen Beiträge zu unterlassen.....

und/oder Deine Foren-Anwesenheit einfach zu beenden....

bekommste glatt einen vertrockneten Blumenstrauß zum Abschied :^O

 

panthersix - 

 

Du hattest geschrieben, das Du den Fall mit einer Verwarnung für den K. geschlossen hast - 

 

hatte sich Dein K. während des noch-geöffneten-Falls via Ebay-Nachricht bei Dir gemeldet?

 

wenn JA: dann kann sie/er noch bewerten....

 

wenn NEIN: dann hat el-Käufer das Bewertungsrecht verloren....

 

Na, dann bist Du jetzt hoffentlich zufrieden.

 

Es war sehr clever von Dir, den Fall übers Wochenende laufen zu lassen.

So hatte der Käufer keine Chance. Vor allem weil er ja aus dem Ausland

überweisen mußte, was noch länger dauert als eine Inlandsüberweisung.

 

Sei stolz, Du hast Deine Macht ausgespielt, bist Anklänger, Richter und

Henker in einer Person gewesen. Der Käufer bekommt mit der Verwarnung

eine Mail von eBay, daß er nun keinen Anpruch mehr darauf hat, den

Artikel zu erhalten. Das entläßt Dich aber nicht aus dem Kaufvertrag.

 

Sofern der Käufer so klug war, innerhalb des Falles zu antworten, kann

er Dich nun berechtigterweise negativ bewerten.

 

Du solltest vielleicht mal überdenken, ob Du als Verkäufer geeignet bist.

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder