08-08-2013 11:02
hallo habe einen satz felgen bei ebay versteigert, gestern wollte ich diese noch im Fahrzeugwaschpark säubern und danach fährt mir ein anderer Verkehrsteilnehmer hinten in die Seite meines PKW´s Schaden nun 1Felge kaputt und PKW ebenso, der Käufer wollte diesen Satz am Samstag abholen jedoch habe ich Ihm den Fall geschildert und gebeten die Transaktion abzubrechen.
Dieses hat er abgelehnt. Er hat die felgen noch nicht bezahlt gehabt, was kann ich nun tun? Blöd gelaufen und das für uns beide, ich kann Ihm nicht die Ware liefern wie bei ebay angeboten wurde ( da eine Felge +Reifen erheblich beschädigt wurden) sitze auf den ebay gebühren fest und der Käufer droht mir. bitte um schnelle hilfe danke
.... mit deiner festgefahrenen Meinung liegt du völlig daneben.
Lies mal hier:
http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_kvertr.php
Nach dem 1. Gebot kommt schon ein gültiger kaufvertrag zustande.
Du hast 2 Fehler gemacht:
-du hast die Felgen noch benutzt, obwohl sie dir schon nicht mehr gehörten ( ich hätte die Reifen nach Gebotsende abgeschraubt und die Felgen von Hand sauber gemacht.)
-du hast auf die Polizei verzichtet, die den Unfall aufgenommen hätte ( sofern es einen gab;) )
Es wurden dir jetzt schon mehr. Vorschäge gemacht. Wir sind alle nicht blöd und manche haben eine gewisse (Lebens-)Erfahrung.
Also jammere in ein paar Tagen nicht rum, wenn es genauso kommt, wie dir hier schon einige prophezeit haben.
Entscheiden mußt du selbst.
LG ete210