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artikel nicht mehr vorhanden. käufer will transaktion nicht abbrechen. Was jetzt?

snoopy110350
Auf Erkundungstour

ich habe erst nach ende der auktion bemerkt, dass der artikel von einem familienmitglied zwischenzeitlich verkauft wurde.

habe den käufer um abbruch gebeten, dieser kommt aber gleich mit der drohung von anwalt usw.

das geld habe ich auch schon zurück überwiesen und die situation ausführlich erklärt.

was jetzt?

 

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ich habe erst nach ende der auktion bemerkt, dass der artikel von einem familienmitglied zwischenzeitlich verkauft wurde.

habe den käufer um abbruch gebeten, dieser kommt aber gleich mit der drohung von anwalt usw.

das geld habe ich auch schon zurück überwiesen und die situation ausführlich erklärt.

was jetzt?

 

 

Was jetzt:

 

Einsehen, das hier kein Kinderspielplatz ist.

Einen Artikel besorgen, um den Kaufvertrag zu erfüllen.

Künftig besser auf bei Ebay eingestellte Dinge achten.

Bessere Absprachen mit " Familienmitgliedern " treffen.

 

Sich bei Ebay abmelden, wenn o.g. Punkte nicht realisierbar sind.

au weia, was habe ich denn so verwerfliches geschrieben ???? :^O

wir sind alles nur menschen, ist mir auch schon passiert.

 

habe mich dann entschuldigt und 5,- mehr rücküberiwesen, damit k sich eine kleinigleit zum trost kaufen kann !!!

 

Nein, exhibitionistisch veranlage Familienmitglieder laufen plötzlich im Stil der Sesamstraße ("Hey Duuu, brauchst du eine Acht?") mit den eingestellten Artikeln unter dem Mantel durch die Gegend und verticken all das, was Mami liebevoll in stundenlanger Arbeit ebayfein gemacht hat.

 

 

 

 

SEHR, SEHR  GUT, senf 😄

@snoopy

 

und wenn du dann die Antworten hier, die sicher nicht nach deinem Geschmack sind, verdaut und die Ratschläge hoffentlich befolgt hast........

 

setze dich mal intensiv mit den Nutzungsbedingungen von Paypal auseinander....z. B. was den Versand deiner versteigerten Teile anbelangt...könnte hilfreich für dich sein!B-)

@ senf: BRAVO und APPLAUS, Nagel auf den Punkt getroffen!:-D:-D:-D

LG ete210

Hallo, der Käufer hätte ggf Anspruch auf Schadensersatz, je nachdem ,um welchen Artikel es sich handelt.

Wenn er für  den gewünschten Artikel jetzt wieder länger suchen bzw. warten muß: diese Zeitspanne kann man als Schadensersatz geltend machen , z.B. Baugeräte, Autoerssatzteile ect.

 

Nur so als allgemeiner Hinweis, damit du erkennst, WAS alles passieren kann.

 

Könntest du den Ersatz besorgen?

Oder kann man den Artikel zurückholen?

Sollte der K einen Ersatz-Artikel selber besorgen und Dir die Kosten auferlegen,haltet dies auf jeden Fall schriftlich fest.

LG ete210

 

Am frühen Morgen erst mal Märchenstunde.

 

Es ist kaum zu glauben, wie interessant Artikel plötzlich im eigenen Umfeld werden, wenn sie auf Ebay eingestellt wurden.

 

Nicht, dass man sie sorgsam wegpackt, in eine Kiste oder einen Schrank, damit sie erstens aus dem Weg und zweitens sicher unter sind (aus der Familie bekommt natürlich nie jemand mit, wenn Mami etwas bei Ebay einstellt).

 

Nein, exhibitionistisch veranlage Familienmitglieder laufen plötzlich im Stil der Sesamstraße ("Hey Duuu, brauchst du eine Acht?") mit den eingestellten Artikeln unter dem Mantel durch die Gegend und verticken all das, was Mami liebevoll in stundenlanger Arbeit ebayfein gemacht hat.

 

Miteinander gesprochen wird in diesen Familien nicht, das ist out.

 

Seltsamerweise will es der Zufall - oder soll ich's Schicksal nennen? -, dass gerade diese parallel ins Orbit oder nach Taka-Tuka-Land verkauften Teile auf Ebay immmer nur einen unterdurchschnittlichen Preis erzielen.

 

Aber mit diesen Geschichten will uns doch kein Vk hinters Licht führen? Oder sich aus seiner Verantwortung stehlen? Oder so tun, als sei er zu blöde, das Wort "verbindlich" zu verstehen?

 

 

@snoopy


Wenn du auf den Anwalt wartest, wird es teurer - deutlich teurer, den darfst du nämlich auch bezahlen.

 

Also schreib deinem K Märchen Nr. 2 ("Familienmitglied hat es unter Einsatz seines Lebens geschafft: Artikel ist wieder da")

und schick ihm das Teil.

 

Und wenn du wieder mal von bestimmten Erlösen träumst, erhöhe den Startpreis.

snoopy,

 

das ist ganz einfach:

 

Du gehst auf eBay rechtsgültige Kaufverträge ein.

Die kannst du nur lösen, wenn der Käufer zustimmt.

In deinem Fall bist du verpflichtet, den beschriebenen Artikel zu liefern. Kannst du das nicht, kannst du gleichwertigen Ersatz besorgen.  Kannst du das auch nicht, dann ist der Käufer berechtigt

einen Ersatzkauf vorzunehmen und du musst die Mehrkosten tragen.

 

"relistitem*

 

sorry, aber wenn du um diese Uhrzeit keine vernünftigen und fragebezogenen Antworten mehr geben kannst, gehe besser schlafen.

 

 

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