am 02-01-2013 21:54
darf ich 2-3 Münzen, die von meinem Urlaub übrig sind, anbieten (also KEIN gewerbsmäßiger Handel) ?
Verstehst Du es jetzt?
Der Verkauf oder Ankauf von Münzen ... erfüllt den Tatbestand des Sortengeschäftes ... nicht.
Auch dann nicht, wenn sie gesetzliche Zahlungsmittel darstellen.