02-01-2013 21:54
darf ich 2-3 Münzen, die von meinem Urlaub übrig sind, anbieten (also KEIN gewerbsmäßiger Handel) ?
Verstehst Du es jetzt?
Der Verkauf oder Ankauf von Münzen ... erfüllt den Tatbestand des Sortengeschäftes ... nicht.
Auch dann nicht, wenn sie gesetzliche Zahlungsmittel darstellen.
Warum hast Du eigentlich den Link aus Deinem anderen thread nicht gelesen?
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_070724_banknoten.html
"Der Verkauf oder Ankauf von Münzen jeglicher Art, gleich ob auf Euro oder andere Währungen lautend, erfüllt den Tatbestand des Sortengeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 KWG auch dann nicht, wenn sie gesetzliche Zahlungsmittel darstellen."
Jap...genauso wie mit Pappen, gebrauchten Schlüppern, Fälschungen usw.
Es ist auch nicht erlaubt bei Rot über die Ampel zu fahren und trotzdem wird nicht jeder erwischt.
Also wenn das mit Kubanischen Münzen nicht erlaubt ist scheint Ebay aber sehr lax mit den Bestimmungen umzugehen.
@Peter
Es werden auch Pappen, Luftware u.ä. angeboten.
Zumindest Angeboten wird so einiges:
http://www.ebay.de/sch/i.html?_nkw=M%C3%BCnzen&_sacat=7990&_odkw=dollar&_osacat=7990&_from=R40
Was verstehst Du unter Münzen?
Dazu kommt noch das Problem, dass Ebay den Handel mit kubanischen Artikeln, gleich welcher Art, grundsätzlich untersagt.
nocch aktuelles zahlungsmittel? dann nicht
den Link aus dem anderen thread habe ich schon gelesen (nicht nur 1x!). Aber da dieses "Paragrafendeutsch" so unverständlich war, habe ich meine Frage nochmals vereinfacht gestellt (= darf ich 2-3 Münzen, die von meinem Urlaub übrig sind, anbieten (also KEIN Handel)? )