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darf ich 2-3 Münzen, die von meinem Urlaub übrig sind, anbieten (also KEIN Handel) ?

darf ich 2-3 Münzen, die von meinem Urlaub übrig sind, anbieten (also KEIN gewerbsmäßiger Handel) ?

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ottos_irsinn_ah
Auf Erkundungstour

Warum hast Du eigentlich den Link aus Deinem anderen thread nicht gelesen?

 

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_070724_banknoten.html

 

"Der Verkauf oder Ankauf von Münzen jeglicher Art, gleich ob auf Euro oder andere Währungen lautend, erfüllt den Tatbestand des Sortengeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 KWG auch dann nicht, wenn sie gesetzliche Zahlungsmittel darstellen."

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