02-01-2013 21:54
darf ich 2-3 Münzen, die von meinem Urlaub übrig sind, anbieten (also KEIN gewerbsmäßiger Handel) ?
Warum hast Du eigentlich den Link aus Deinem anderen thread nicht gelesen?
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_070724_banknoten.html
"Der Verkauf oder Ankauf von Münzen jeglicher Art, gleich ob auf Euro oder andere Währungen lautend, erfüllt den Tatbestand des Sortengeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 KWG auch dann nicht, wenn sie gesetzliche Zahlungsmittel darstellen."