23-09-2012 20:34
Hi,
Deine Angaben in der AB von wegen " 400 € VHB " und der Zusatz:" die Reifen werden nicht unter Wert verramscht " sind nicht bindend, die kannst Du Dir, um es grob auszudrücken in die Haare schmieren X-(
Dann hättest Du den offiziellen Mindestpreis auswählen und angeben müssen. Hast Du aber nicht. Entweder Du wusstest es nicht oder warst zu geizig weil dafür zusätzliche Kosten angefallen wären. Wie auch immer, die Reifen wurden zu genau DEM Preis verkauft der bei der Auktion erzielt wurde.
Du brauchst jetzt auch nicht den Käufer anschreiben von wegen: " Es stand doch aber in der AB " oder " Die Reifen wurden beeits anderweitig verkauft " oder gar " Der Hund hat dran rum gebissen ". Das ist alles uninteressant. dein K hat ein Recht auf die Reifen und fertig. Ob es Dir nun gefällt oder nicht, beim nächsten mal kannst Du´s ja dann besser machen.