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hallöchen

ich habe jetzt mal eine frage, da mir das schon häufiger aufgefallen ist!

muß ein verkäufer agb`s angeben oder reicht ein rechtlicher hinweis mit name und adresse! und muß er die wiederrufsfolgen angeben oder nur eine wiederrufsfrist?

das irritiert mich, der eine macht das so und der andere so! Was ist denn nun korrekt?

ich frage nach gewerblichen verkäufern

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Private Verkäufer müssen es übrigens nicht.

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