12-09-2012 10:55
ICH HABE VOR 2WOCHEN AN EINEN KÄUFER WAS FALSCHES GESENDET; DANN DROHT ER M IT DEM ANWALT UND GAB MIR EINE FRIST VON 5 WERKTAGEN , NUN LIEGT SEIN EINSCHREIBEN BEI DER POST UND HOLT ES NICHT AB ,WAS KANN MIR NUN PASSIEREN UND WAS FÜR EIN FALL WIRD DAS VOR GERICHT SOLL ICH MEINEM ANWALT BESCHEID SAGEN ????????
SCHREI nicht so -
um was geht es überhaupt?
welchen Artikel hast Du an welchen Käufer verkauft?
bitte mal die entsprechende Artikelnummer / Ebay-Käufer-Nick (KEINE! Realdaten) mitteilen....
wenn Du eh einen Anwalt hast:
warum fragst Du dann hier nach :O?