12-09-2012 10:55
ICH HABE VOR 2WOCHEN AN EINEN KÄUFER WAS FALSCHES GESENDET; DANN DROHT ER M IT DEM ANWALT UND GAB MIR EINE FRIST VON 5 WERKTAGEN , NUN LIEGT SEIN EINSCHREIBEN BEI DER POST UND HOLT ES NICHT AB ,WAS KANN MIR NUN PASSIEREN UND WAS FÜR EIN FALL WIRD DAS VOR GERICHT SOLL ICH MEINEM ANWALT BESCHEID SAGEN ????????
ich schreibe ganz leise , ich möchte kein anwalt einschalten, wenn der k und verk nicht ausgemacht haben per einschreiben, wäre das ein grund das er es nicht abholt,das erste mal habe ich ihm was falsches gesendet , add vertauscht, der eine käufer hat mir es zurück gesendet sit sehr nett und geduldig , der 2 k sagt nicht das er was falsches bekommen hat droht nur mit anwalt , weil ich ihn gefragt hatte ob ein falscher artikel angekommen ist , also habe ich sein artikel mit einen rücksende umschlag,an ihn per einschreiben gesendet, falls er ja doch was falsches bekommen hat und so nett wäre es mir zurück zu senden