12-09-2012 10:55
ICH HABE VOR 2WOCHEN AN EINEN KÄUFER WAS FALSCHES GESENDET; DANN DROHT ER M IT DEM ANWALT UND GAB MIR EINE FRIST VON 5 WERKTAGEN , NUN LIEGT SEIN EINSCHREIBEN BEI DER POST UND HOLT ES NICHT AB ,WAS KANN MIR NUN PASSIEREN UND WAS FÜR EIN FALL WIRD DAS VOR GERICHT SOLL ICH MEINEM ANWALT BESCHEID SAGEN ????????
>der 2 k sagt nicht das er was falsches bekommen hat droht nur mit anwalt , weil ich ihn gefragt hatte ob ein falscher artikel angekommen ist , also habe ich sein artikel mit einen rücksende umschlag,an ihn per einschreiben gesendet, falls er ja doch was falsches bekommen hat und so nett wäre es mir zurück zu senden
Wenn das tatsächlich so abgelaufen ist,
bist Du offensichtlich an einen unehrlichen K geraten.
Das wird wohl doch nix ohne Anwalt . . .
es sei denn, du hast zuuuufällig den Aritkel ein 2. Mal,
sodass Du wenigstens dem richtigen K seine Ware zukommen lassen kannst?
Schreibe auf jeden Fall dem richtigen K,
was Sache ist, damit er auf dem Laufenden ist
und nicht denkt, dass Du nicht liefern willst.
@karla,
einen Einschreibebrief kannst Du auch online verfolgen,
sodass Du sehen kannst, wo er gerade herumdümpelt.