12-09-2012 10:55
ICH HABE VOR 2WOCHEN AN EINEN KÄUFER WAS FALSCHES GESENDET; DANN DROHT ER M IT DEM ANWALT UND GAB MIR EINE FRIST VON 5 WERKTAGEN , NUN LIEGT SEIN EINSCHREIBEN BEI DER POST UND HOLT ES NICHT AB ,WAS KANN MIR NUN PASSIEREN UND WAS FÜR EIN FALL WIRD DAS VOR GERICHT SOLL ICH MEINEM ANWALT BESCHEID SAGEN ????????
http://community.ebay.de/question/Verkaufen-Bei-Ebay/Hallo-Ich-Habe/1900075898?#msg1901776787
Na dein K ist ja ein Traum. Ich glaube da hilft nur noch der Gang zum Anwalt, nicht nur gegen ihn sondern auch für dich.
Ich käme zwar nie auf die Idee ein Einschreiben nicht abzuholen, da ich die Ware ja haben will... aber da ist schon was Wahres dran: Der Artikel sollte per Brief kommen, der wird einfach eingeworfen. Dein chronisch nörgelnder K ist leider zu faul das Haus zu verlassen.