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hallo käufer holt sein gekauften artikel nicht bei der post ab , einschreiben, droht mir mit dem anwalt, was kann man machen?????

ICH HABE VOR 2WOCHEN AN EINEN KÄUFER WAS FALSCHES GESENDET; DANN DROHT ER M IT DEM ANWALT UND GAB MIR EINE FRIST VON 5 WERKTAGEN , NUN LIEGT SEIN EINSCHREIBEN BEI DER POST UND HOLT ES NICHT AB ,WAS KANN MIR NUN PASSIEREN UND WAS FÜR EIN FALL WIRD DAS VOR GERICHT SOLL ICH MEINEM ANWALT BESCHEID SAGEN ????????

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iwi.2012
Auf Erkundungstour

>wenn der k und verk nicht ausgemacht haben per einschreiben, wäre das ein grund das er es nicht abholt,das erste mal habe ich ihm was falsches gesendet

 

Solange Du die Kosten trägst, ist das kein Problem,

so hast Du wenigstens die Kontrolle, wo der Artikel ist.

Normaler Weise hinterläßt der Postbote eine Nachricht im Briefkasten,

sofern nicht eh Einwurfeinschreiben,

sodass der K von diesem EB wissen muss . . .

 

Es gibt 3 Arten von Einschreiben

1. ) mit Rückschein

2. ) Übergabeeinschreiben

3. ) Einwurfeinschreiben

Welches hattest Du genommen?

 

Er scheint dickfällig -  nenn doch bitte mal den Nicknamen vom "falschen" Käufer . . .

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