12-09-2012 10:55
ICH HABE VOR 2WOCHEN AN EINEN KÄUFER WAS FALSCHES GESENDET; DANN DROHT ER M IT DEM ANWALT UND GAB MIR EINE FRIST VON 5 WERKTAGEN , NUN LIEGT SEIN EINSCHREIBEN BEI DER POST UND HOLT ES NICHT AB ,WAS KANN MIR NUN PASSIEREN UND WAS FÜR EIN FALL WIRD DAS VOR GERICHT SOLL ICH MEINEM ANWALT BESCHEID SAGEN ????????
lohnt es sich für einen brief ohne sende nr ein nach forschung zu beantragen ob doch ein falscher artikel angekommen ist
Eigentlich nicht wirklich.
Du solltest den K aber nochmal fragen ob die erste Lieferung nicht doch angekommen ist.
Reagiert er nciht oder verneint das, dann teilst du ihm mit dass due Anzeige wegen Unterschlagung gegen Unbekannt stellen wirst und ihn als Zeugen benennst.
In manchen Fällen taucht die *verlorengegangene Sendung* dann plötzlich wieder auf.