12-09-2012 10:55
ICH HABE VOR 2WOCHEN AN EINEN KÄUFER WAS FALSCHES GESENDET; DANN DROHT ER M IT DEM ANWALT UND GAB MIR EINE FRIST VON 5 WERKTAGEN , NUN LIEGT SEIN EINSCHREIBEN BEI DER POST UND HOLT ES NICHT AB ,WAS KANN MIR NUN PASSIEREN UND WAS FÜR EIN FALL WIRD DAS VOR GERICHT SOLL ICH MEINEM ANWALT BESCHEID SAGEN ????????
der artikel hat 3,9 eu gekostet, und versand 2, wenn er desahlb zum anwalt geht lachen die uns ja aus , aber das mit dem zeugen ist gut , ich warte noch ein paar tage , dann schreibe ich ihm ich habe ihm sende nr gesendet in informiert das es auf der post liegt und wartet keine reaktion!