07-10-2012 18:02
wir möchten/wollen das eingestellte produkt behalten.
mfg. steins
Nein , die Küchenzeile ist bereits verkauft, Du weist nur noch nicht, an wen.
Es besteht mit Abgabe eines Gebotes ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag.
Ein Angebot kann nur beendet werden, wenn noch kein Gebot abgegeben wurde.
Das einzige, was du versuchen kannst ist, daß du den Bieter kontaktierst und ihm/ihr die Situation erklärst. Vielleicht könnt ihr euch einigen.
Rechtlich hast du allerdings einen Vertrag!
Schau auch hier mal nach:
Das hättet Ihr vorher überlegen müssen. Euer Angebot sowie die Gebote sind verbindlich. Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs hat der Höchstbieter Anspruch auf die Küche.
Hallo,
nein!
Die Küche ist bereits seit dem ersten Gebot verkauft!
Toll, ein Spaßverkäufer, der einen Artikel zum Verkauf anbietet,
aber dann doch lieber behalten will.....
Solche Leute sollten sich abmelden.
Sind doch auch nicht anders als Spaßbieter, die fröhlich bieten und dann
doch lieber ihr Geld behalten wollten.