13-10-2012 12:54
Hallo ihr Lieben.
Folgendes:
Habe mir 2008/2009 in Japan ein iPhone 3G gekauft.
Dieses wuerde ich jetzt gerne ueber ebay versteigern.
Ist es ohne das CE-Zeichen zulaessig, oder nicht?
Auf was muss ich sonst so achten?
Ich finde das Forum generell ziemlich unuebersichtlich,
deshalb stelle ich einfach mal die Frage hier. Sorry, wenn
ich hier damit falsch bin.
Vielen lieben Dank!
Lass das bloss sein . . .
denn es ist in Europa verboten,
Geräte ohne CE-Prüfzeichen zu verkaufen.
Du machst Dich sonst strafbar.
Google mal a weng . . . da findest Du so einiges
Danke, iwi.2012 🙂
Deine letzte Antwort war sehr hilfreich 🙂
Danke euch allen!
Die Antwort von iwi.2012 ist falsch!
Das "Inverkehrbringen" gem. § 7 V ProdSG wird nicht durch einen privaten Verkauf erfüllt!!!!!!!
>sind diese Phones überhaupt für den deutschen Markt freigegeben
Moin
das wäre jetzt auch meine Frage gewesen . . .
Entspräche das nicht einem Fake?
Wenn ja, wäre es NICHT erlaubt, zu verkaufen.
sind diese Phones überhaupt für den deutschen Markt freigegeben ?:|
Sicherzeitszertifikatsauflagen unterliegen Händler und Hersteller nach den jew. Landesvorschriften, nicht aber private Anbieter.
Wenn du das Handy wahrheitsgemäß mit allen dir bekannten Attributen beschreibst, hast du bereits das Notwendige erfüllt 🙂
Ja cuardos, du hast Recht.
Ich habe vor ca. einem halben Jahr auf ebay etwas in der Art gelesen, welches besagte, dass es nicht erlaubt waere, auf ebay solche Geraete zu vertreiben, deshalb bin ich davon ausgegangen, dass iwi.2012 Recht hatte.
Allerdings muss ich es damals schon falsch verstanden haben.
Ich hatte schon mit curados gesprochen
und bin a weng zurück gerudert, 😉
indem ich zugab, dass ich mich mit "strafbar machen"
etwas sehr weit aus dem Fenster gelehnt habe.
ABER . . . bevor ein User hier Ärger bekommt,
lehne ich mich gern lieber 1 Mal zuviel aus dem Fenster.
Denn Fakt ist: dass laut Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
KEINE Dinge verkauft werden dürfen,
die gefährlich sein können.
Und dieses iPone ohne CE stellt eine Gefahr dar,
da es nicht geprüft wurde.
Also ICH stellte das iPhone hier NICHT ein . . .
Ja cuardos, du hast Recht.
Ich habe vor ca. einem halben Jahr auf ebay etwas in der Art gelesen, welches besagte, dass es nicht erlaubt waere, auf ebay solche Geraete zu vertreiben, deshalb bin ich davon ausgegangen, dass iwi.2012 Recht hatte.
Allerdings muss ich es damals schon falsch verstanden haben.
Danke, danke!
>Das "Inverkehrbringen" gem. § 7 V ProdSG wird nicht durch einen privaten Verkauf erfüllt!!!!!!!
Über diese Brücke ging ICH nicht . . .
P.S.
Noch ein kleiner Hinweis:
Die Vorschrift bezüglich des CE-Prüfzeichens ist im ProdSG unter § 7 festgelegt. Die Anwendbarkeit des ProdSG findet sich dort unter § 1 Abs. 1 ProdSG:
Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.