13-10-2012 12:54
Hallo ihr Lieben.
Folgendes:
Habe mir 2008/2009 in Japan ein iPhone 3G gekauft.
Dieses wuerde ich jetzt gerne ueber ebay versteigern.
Ist es ohne das CE-Zeichen zulaessig, oder nicht?
Auf was muss ich sonst so achten?
Ich finde das Forum generell ziemlich unuebersichtlich,
deshalb stelle ich einfach mal die Frage hier. Sorry, wenn
ich hier damit falsch bin.
Vielen lieben Dank!
>Das "Inverkehrbringen" gem. § 7 V ProdSG wird nicht durch einen privaten Verkauf erfüllt!!!!!!!
Über diese Brücke ging ICH nicht . . .