24-11-2018 15:48
Mein Sofortkaufpreis hatte den 1 von 100 nicht . Das Artikel ist sofort durch jemand gekauft und bezahlt. Ich habe das Geld geleich wieder zurück überwiesen und den Kauf abgebrochen. Jetzt besteht der kaufer auf lieferung. was kann ich machen?
Danke Michel
@michelberlijn schrieb:Mein Sofortkaufpreis hatte den 1 von 100 nicht . Das Artikel ist sofort durch jemand gekauft und bezahlt. Ich habe das Geld geleich wieder zurück überwiesen und den Kauf abgebrochen. Jetzt besteht der kaufer auf lieferung. was kann ich machen?
Danke Michel
Servus @michelberlijn
Du hattest mit einem STARTPREIS im Auktionsfall eingestellt (€ 25,00)
und einem Sofortkaufpreis von € 84,00.
Eine halbe Stunde nach dem Einstellen wurde gekauft.
Du gibst nun an, der Sofortkaufpreis habe eigentlich € 184,00 sein sollen.
Nun bist DU verantwortlich für Dein Angebot.
Der Fehler wäre für Dich erkennbar und abwendbar gewesen.
Auch bei einem Irrtum (gem. § 119 BGB) könntest Du schadensersatzpflichtig sein,
denn der Käufer konnte im guten Glauben kaufen.
Die Frage im Streitfall wäre:
Musste der K zwingend erkennen,
dass ein Irrtum vorliegt?
Bei einem Euro SK-Preis oder 18 Euro oder so könnte man das annehmen.
Bei € 84,00 wird es etwas schwieriger.
Du musst nun wissen,
ob Du Dich auf die Gefahr eines Rechtsstreits einlässt oder nicht.
Der K hat nicht reihenweise auf ähnliche Angebote geboten: https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&ViewBidderProfile=&_trksid=p2471758.m4792&b...
Er musste also meines Erachtens nicht zwingend einen Irrtum erkennen.