16-06-2013 11:33
ich habe es schon einmal versucht aber folgende antwort bekommen.e-Bayangebot gestößt gegen Markenrecht. wie kann ich jetzt etwas verkaufen wenn ich keine rechnung davon habe.oder kann ich sie nur verschenken?
eine fälschung darf man nirgendwo verkaufen, sondern nur verschenken.
war seinerzeit die aussage von Depesche Vertrieb, da ich ein diddl sweatshirt mir unbekannter herkunft eingestellt hatte.
mir selbst wurde verziehen, unkenntnis und vor allem einmaliger vorgang.
ist aber auch schon lange her !!
alles andere wäre heutzutage auch lebensmüde, da - sollte man erwischt werden - gleich eine abmahnung ins haus flattern wird.