18-10-2015 17:53
Jetzt haben wir lange nach einer Möglichkeit gesucht, auf Ihre Antwort vom 17.10. zu antworten.
Hoffentlich erreichen wir Sie auf diesem Wege...
Erstmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Ja, es sind die Salamander-Treter 😉
Ich versuche mal eine Zusammenfassung des Geschehens: gekauft 27.9., Zahlungseingang 29.9., verschickt 30.9. ohne Sendungsverfolgung. Die Käuferin hat erklärt, das Päckchen am 2.10. erhalten zu haben.
Rückgabeprozess eingeleitet 4.10., Grund: Artikel funktioniert nicht oder ist defekt. Konkrete Begründung: UK-Gr. 4 ist keine 37 sondern 36, der Schuh wäre ihr zu klein, außerdem die Sohlen lose, also falsche Angaben in der Artikelbeschreibung.
Der zeitliche Ablauf ist also in Ordnung.
Fristsetzung durch Ebay für unsere Reaktion bis 14.10. :„Sehen Sie sich die Einzelheiten zur Anfrage an und antworten Sie dem Käufer bis 14. Okt. 2015. Ab diesem Tag kann der Käufer uns einschalten, indem er einen Fall öffnet. Dies könnte sich negativ auf Ihren Servicestatus auswirken“.
In diesem Satz liegt wohl der Knackpunkt, haben wir überlesen...
Es wäre wohl besser gewesen, die Käuferin formlos zu kontaktieren und die Frist zur Reaktion auf den Rückgabe-Antrag verstreichen zu lassen. Wäre dann tatsächlich ein Fall eröffnet worden, hätten wir immer noch „offiziell“ argumentieren können und Ebay hätte die Angelegenheit von sich aus wohl mangels Käuferschutz abgebügelt.
Die Ebay-Mitteilungen sind oft missverständlich, sehr sparsam formuliert und voller „Weglassung“ und Fallstricke. Da ist logisches und um-die Ecke- Denken, möglichst noch ein abgeschlossenes Jura- Studium und eine Glaskugel nötig. Wir sind bemüht, diese Anforderungen zu erfüllen, klappt aber nicht immer, so auch in diesem Falle (hatten wir ja noch nie).
Die Rückgabe-Option macht einen „offiziellen“ Eindruck auf die Handelspartner. Der K. muss berechtigte Mängel angeben, der VK erhält verschiedene Optionen als Reaktion auf den Mangel zur Auswahl (nach unsere Erinnerung aber keine Ablehnung). Als VK fühlt man sich zur Reaktion verpflichtet, um Sanktionen zu vermeiden.
Das ist wohl auch der Zweck der Übung.
Wir sind davon ausgegangen, dass der K. der Schuh einfach nur nicht passt und sie weiß, dass das allein im Hinblick auf die Versandkosten kein berechtigter Rückgabegrund ist. Deshalb mit den Sohlen noch eins drauf gesetzt und betont, dass sämtliche Kosten zu unseren Lasten gehen.
Sie kennt sich also aus.
Unserer urspr. Eingebung nach Erhalt des Rückgabe-Antrages: Option Erstattung (6 Euro) unter Verzicht auf Rücksendung.
Viele VK werden das vermutl. auch so händeln.
Mit dem Gedanken, den hochwertigen Schuh erneut und vor allem zu einem angemesseneren Preis wieder verkaufen zu können, haben wir dann doch am 4.10. kommentarlos ein bezahltes Rücksendeetikett (DHL Päckchen 1kg) zur Verfügung gestellt, in dem beruhigenden Wissen, dass die K. unrichtige Rückgabegründe angegeben und insofern lediglich Anspruch auf den Kaufpreis hat, auch die Rücksendekosten (wenigstens theoretisch) zu ihren Lasten gehen.
Nach Erteilung des Rücksendeetikettes erhielten wir sofort von Ebay eine Bestätigung, dass wir eine Rückgabe akzeptiert hätten (?), den Artikel nach Erhalt sorgfältig prüfen und dann innerhalb von 6 Tagen erstatten sollten.
Eine Verhaltensweise für den Fall, dass der Artikel unberechtigt zurückgegeben wurde, ist darin nicht vorgesehen.
Die K. hat für die Rücksendung von Ebay einen Termin bis zum 12.10. gesetzt bekommen.
U. E. ist eine Rückgabe erst dann akzeptiert, wenn nach Prüfung des Artikels der Mangel bestätigt wird.
Unser Service-Status weist seit dem 4.10. einen Mangel wegen einer Rückgabeanfrage aus.
Wir wissen leider nicht, ob allein die Rückgabeanfrage oder aber deren „Akzeptanz“ diesen Mangel auslöst.
Ungerecht ist es in jedem Fall.
Eine ganz üble Falle von Ebay für jeden VK!
Die Schuhe erhielten wir am 10.10. per DHL-Päckchen 2kg unter Zahlung von Strafporto völlig zerstört zurück und haben noch am selben Tag die K. wegen Mißbrauch von Rückgaben und Käuferschutz bei Ebay gemeldet, zumal Hebel- u. Kratzspuren (Schraubenzieher?) zu erkennen sind.
Ebay hat den Eingang der Meldung sofort bestätigt.
Außerdem haben wir die K. auf unsere Sperrliste gesetzt.
Auf Anraten des Ebay-Mitarbeiters haben wir der K. am 14.10. formlos mitgeteilt, dass sie den Schuh vollständig zerstört zurückgesandt hätte und wir deshalb nichts mehr prüfen können. Auch die Schuhgr. haben wir korrekt angegeben. Insofern bitten wir um Erstattung der Rücksendekosten incl. Strafporto nach Abzug des Kaufpreises.
Die K. antwortete recht schnell: die Schuhe hätte sie schon so erhalten. Die Sohlen seien ihr unterwegs abgefallen und sie musste barfuß nach Hause laufen. Sie habe die Schuhgröße 37, kauft immer (?) UK 4,5 (= 37,5) und hätte die Schuhe allein wegen der falschen Größe (von ihr als 36 angegeben) nicht zurückgesendet.
Den Versandkarton hätte sie entsorgt (das Verpackungsmaterial aber nicht, es wurde für die Rücksendung wieder verwendet), nachdem sie die Schuhe anprobiert und für in Ordnung (?) befunden hat.
Die Sohlen seien dann beim ersten Anziehen abgefallen.
Auch hätten wir auf dem Rücksendeetikett vermerken müssen, dass wir den Karton zurück wollen (hat niemand verlangt, wäre aber sinnvoll gewesen, die max. Maße sind auf dem Rücksendeetikett deutlich aufgedruckt).
Sie bestehe auf Rückerstattung und weist unsere Unterstellungen (die wir gar nicht gemacht haben) aufs Schärfste zurück.
Wenn wir das alles richtig verstanden haben, hat die K. in der Zusammenfassung all ihrer widersprüchlichen Angaben wissentlich einen 1,5 Nrn. zu kleinen Schuh gekauft, völlig zerstört erhalten, anprobiert, für o.k. befunden und ist damit losgelaufen (das müssen unvorstellbare Schmerzen gewesen sein!), woraufhin die Sohlen dann abgefallen sind (nochmal?).
Warum wird der Nachrichtenverkehr technisch nicht in den Rückgabe-Prozess eingebunden?
Inzwischen waren wir mit dem „Prachtstück“ zur Begutachtung beim Schuster, der die Zerstörung auf massive Gewalteinwirkung zurückführt.
Da können wir nur noch von Böswilligkeit ausgehen. Das erklärt uns auch ihre widersprüchlichen Angaben (schlecht vorbereitet, mit der Wahrheit vergaloppiert man sich nicht derartig).
Die K. hat vermutl. angesichts des Kleinbetrages damit gerechnet, dass wir auf die Rücksendung verzichten.
Sie muss wegen der bemängelten Sohlen vor dem Rückversand als "Beweis" (heftig) nachgeholfen haben und hat die Kosten per Strafporto zusätzlich in die Höhe getrieben.
Der Status im Rückgabeprozess steht noch immer er auf „Rückgabe gestartet“, wohl wegen der fehlenden Sendungsverfolgung.
Ob und wie sich diese leidige und völlig sinnlose Rückgabe-Funktion deaktivieren lässt, konnte mir Ebay jedenfalls auch nicht sagen.
Vielleicht findet sich hier ja noch jemand, der das weiß oder wie man Ebay dazu bringt, eine Abschaltfunktion einzurichten.
LG von den alchimistinnen