02-03-2019 10:24
da mein Käufer die Ware nicht bezahlt hat , habe ich mir seine Verkäufe Seiten angeschaut. Was sehe ich : der teilt sogar zukunftigen Käufern mit, dass man Waren gar nicht bezahlen muss ! man kann doch die Freiheit bei Ebay genissen und kann seine Kauf-Entscheidung immer noch ändern.Gibt auch genaue Info, dass man für nicht Bezahlung höchstens eine Verwarung bekommt !!! Vermutlich schadet es überhaupt nicht bei weiterem Verkaufen -eine mehr oder wenige!.Wenn es so weiter geht kriegen wir Verkäufe Bezahlung höchsten für jeder zweite verkaufte Ware und die Ebay müsste mit Gebühren kassieren mindestens zu BEZAHLUNG abwarten. Kein Wunder , dass wir immer weniger verkaufen und die Preise nach unten schrauben, einen schlechten Verkäufer verschlimmert doch unsere Ansehen -man tut aber nichts dafür außer die Verwarungen zuverteilen.Wie haben doch Kodeks!
@kunstbild_57 schrieb:da mein Käufer die Ware nicht bezahlt hat , habe ich mir seine Verkäufe Seiten angeschaut. Was sehe ich : der teilt sogar zukunftigen Käufern mit, dass man Waren gar nicht bezahlen muss ! man kann doch die Freiheit bei Ebay genissen und kann seine Kauf-Entscheidung immer noch ändern.Gibt auch genaue Info, dass man für nicht Bezahlung höchstens eine Verwarung bekommt !!! Vermutlich schadet es überhaupt nicht bei weiterem Verkaufen -eine mehr oder wenige!.Wenn es so weiter geht kriegen wir Verkäufe Bezahlung höchsten für jeder zweite verkaufte Ware und die Ebay müsste mit Gebühren kassieren mindestens zu BEZAHLUNG abwarten. Kein Wunder , dass wir immer weniger verkaufen und die Preise nach unten schrauben, einen schlechten Verkäufer verschlimmert doch unsere Ansehen -man tut aber nichts dafür außer die Verwarungen zuverteilen.Wie haben doch Kodeks!
Servus @kunstbild_57
Ich vermute,
dass Ebay da tatsächlich viel Raum für Nichtzahler lässt.
Wenn ich mir so bei manchen die Anzahl an Gebotsrücknahmen ansehe,
würde mich das jedenfalls nicht wundern.
Das bedeutet: Selbst ist der Verkäufer.
Da reicht nicht der Nichtzahlerfall,
sondern es braucht das automatische Sperren von Käufern mit einer bestimmten Zahl an Nichtzahlerfällen
über den eingeschränkten Käuferkreis.
Löst zwar nicht das Problem,
dass die sich dann vermutlich noch einen zweiten Account aufmachen... aber mei, ist ein Anfang.
Guten Morgen @kunstbild_57
Hast du versäumt, die Antworten hier https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/unbezahlte-Artikel-bei-Ebay-Mitgliede/qaq...
zu lesen?
@kunstbild_57 schrieb:da mein Käufer die Ware nicht bezahlt hat , habe ich mir seine Verkäufe Seiten angeschaut. Was sehe ich : der teilt sogar zukunftigen Käufern mit, dass man Waren gar nicht bezahlen muss ! man kann doch die Freiheit bei Ebay genissen und kann seine Kauf-Entscheidung immer noch ändern.Gibt auch genaue Info, dass man für nicht Bezahlung höchstens eine Verwarung bekommt !!! Vermutlich schadet es überhaupt nicht bei weiterem Verkaufen -eine mehr oder wenige!.Wenn es so weiter geht kriegen wir Verkäufe Bezahlung höchsten für jeder zweite verkaufte Ware und die Ebay müsste mit Gebühren kassieren mindestens zu BEZAHLUNG abwarten. Kein Wunder , dass wir immer weniger verkaufen und die Preise nach unten schrauben, einen schlechten Verkäufer verschlimmert doch unsere Ansehen -man tut aber nichts dafür außer die Verwarungen zuverteilen.Wie haben doch Kodeks!
Moin…
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen. Sie sollten dem Käufer eine angemessene Zahlungsfrist einräumen.
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen. Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision. In diesem Fall wird im eBay-Konto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
und auf die Sperrliste setzen: Sperrliste und Eingeschränkter Käuferkreis
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum xx.xx.201x kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!