08-12-2015 09:49
Guten Morgen
Ich habe bei meiner Auktion: 201478129623 den Mindestpreis von 80€ angegeben und gleichzeitig eine Sofortkauf Option.
Ist nun der Mindestpreis für Käufer bindend oder muss ich den Artikel gegf für einen in der Auktion erziehleten niedrigeren Preis abgeben.
mfg
netzwetz
Hallo Netzwerk,
schönes Teil hast Du da. Ich selbst hatte das baugleiche Modell (allerdings ohne das schöne Blumenmuster) einige Male mit auf den Flohmarkt genommen. Haben wollten es sehr viele, angemessen bezahlen leider wenige. Ich habe meinen Wächtersbacher Brotkasten dann für ca. 35,-Euro verkauft.
Ich denke, Mindestpreis bedeutet auch Mindestpreis, Du kannst also nicht verpflichtet sein, das Teil günstiger abzugeben. Vielleicht solltest Du aber.... im eigenen Interesse.... die 51.-Euro akzeptieren und das Schätzchen dafür hergeben. Oder behalten und selbst benutzen.
Menschen, die hier abwertend herumtröten ("versifftes Teil, keinen Euro wert"), solltest Du nicht ernst nehmen. Sie zeigen nur, daß sie keine Ahnung von alten Schätzen haben.