09-10-2012 12:20
ist man bei ca. 150 teile die man hier einstellt noch ein privater anbieter?
Moin B-)
Beispielfälle, in denen die Gerichte auf gewerbliches Handeln entschieden:
- Verkauf von 39 Artikeln in 5 Monaten, LG Berlin, Az. 103 U 149/01
- Verkauf von über 40 Büchern in 6 Wochen, OLG Frankfurt am Main, Az. U (Kart) 18/04
- Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen, LG Hannover, Az. 18 O 115/05
- Verkauf von 42 neuwertigen oder gleichartigen Artikel in 4 Wochen, OLG Zweibrücken, Az. 4 U 210/06
- Verkauf von 10 neuen Markenartikeln, LG Frankfurt am Main, Az. 2/03 O 192/07
154 Bewertungen von Käufern und Werbung „Verkaufe alles, was im Haushalt nicht mehr nötig ist“, AG Bad Kissingen, Az. 21 C 185/04
- Durchschnittlich 26 Käuferbewertungen im Monat (über mehrere Monate) BGH GRUR 2008, 702 /OLG Hamm, Az. I-4 U 204/10
- Andererseits wäre eine Sammlungsauflösung von 680 angebotenen Artikeln nicht zwangsläufig gewerblich, OLG Hamburg, Az 5 W 22/11
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/EBay#Rechtliches)
LEKTÜRE:
http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=privat-gewerbe