privat oder gewerblich?

ist man bei ca. 150 teile die man hier einstellt noch ein privater anbieter?

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Moin B-)

 

Beispielfälle, in denen die Gerichte auf gewerbliches Handeln entschieden:

 

- Verkauf von 39 Artikeln in 5 Monaten, LG Berlin, Az. 103 U 149/01

 

- Verkauf von über 40 Büchern in 6 Wochen, OLG Frankfurt am Main, Az. U (Kart) 18/04

 

- Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen, LG Hannover, Az. 18 O 115/05

 

- Verkauf von 42 neuwertigen oder gleichartigen Artikel in 4 Wochen, OLG Zweibrücken, Az. 4 U 210/06

 

- Verkauf von 10 neuen Markenartikeln, LG Frankfurt am Main, Az. 2/03 O 192/07

 

154 Bewertungen von Käufern und Werbung „Verkaufe alles, was im Haushalt nicht mehr nötig ist“, AG Bad Kissingen, Az. 21 C 185/04

 

- Durchschnittlich 26 Käuferbewertungen im Monat (über mehrere Monate) BGH GRUR 2008, 702 /OLG Hamm, Az. I-4 U 204/10

 

- Andererseits wäre eine Sammlungsauflösung von 680 angebotenen Artikeln nicht zwangsläufig gewerblich, OLG Hamburg, Az 5 W 22/11

 

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/EBay#Rechtliches)

 

LEKTÜRE:

http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=privat-gewerbe

 

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