29-04-2013 08:54
Ein Käufer möchte etwas zurückgeben, was an sich kein Problem darstellt. Nur gibt es in dem Dropdown-Menü neben dem verkauften Artikel den Punkt "Problem klären" nicht.
Es wurde noch nichts bewertet und der Kauf selber war auch erst am 17.4.
Was also tun?
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Warenangebote des Anbieters im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (Kaufangebot des Kunden). :_|