29-04-2013 08:54
Ein Käufer möchte etwas zurückgeben, was an sich kein Problem darstellt. Nur gibt es in dem Dropdown-Menü neben dem verkauften Artikel den Punkt "Problem klären" nicht.
Es wurde noch nichts bewertet und der Kauf selber war auch erst am 17.4.
Was also tun?
Danke euch, hat mit dem Link wunderbar geklappt!
Kann mir wer sagen, was bei den rechtlichen Informationen noch fehlt, bzw. was §3 auszusetzen ist?
Sorry, ebay als Händler ist noch etwas Neuland für uns 🙂
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Warenangebote des Anbieters im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (Kaufangebot des Kunden). :_|
"Rechtliche Informationen des Verkäufers"
da fehlen aber noch angaben :_|
kann euch bis zu 50.000,00€ kosten 😉
Hallo,
versuch es mal über
Mein Ebay > Mitgliedskonto > Probleme klären
Ich habe einen Artikel verkauft. > Ich möchte eine Transaktion abbrechen.
==> http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter&_trksid=p3984.m2295.l3923
Ich würde den Transaktionabbruch aber erst einleiten, wenn der Kauf komplett rückabgewickelt ist.
Also Ware wieder bei dir und Erstattung geleistet.
Moin
dann nimm stattdessen diesen Link => Probleme klären