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schon wieder ein dickes HILFE! Käufer geht nicht auf Rückerstattung ein und droht immernoch mit Anwalt!!

merci_blondie
Auf Erkundungstour

Hallo ihr lieben, ich hatte gestern schonmal geschrieben

( http://community.ebay.de/question/Verkaufen-Bei-Ebay/Hilfe-K%C3%A4ufer-Droht/1900077945?#msg19018219... )

nun ich hatte den vorverfassten brief von tritra an den Käufer geschickt. nun kommt heute diese Mail:

und zwar von seinem anderen Account. Da von dem einen Account der Fall geöffnet wurde und der eBay Kundenservice zu meinen Gunsten entschieden hat kommt jetzt von seinem anderen Account mit dem er einen Artikel bei mir ersteigert hat diese Nachricht:

1.Der Geldbeutel ist nicht wie auf dem Photo und auf der Beschreibung!!!
Sie haben extra ein Photo gemacht nur von der Innerseite und nicht von der anderen seite,
welche zeigt dass Geldbeutel ist sehr billiger und schlechter Qualität.
2.Auf der Artikel Beschreibung steht nur das er "Süß" und "nie benutzt" und kein Wort das
Geldbeutel sehr schwer zu öffnen bzw.zu schliesen ist.
3.Sie haben mich betrügen mit dem Porto.
Sie haben geschrieben das ich 2,40€ bezahlen muß.Der Brief kostet aber nur 2,20€!!!

Aso ich bitte noch mal.Nehmen Sie ihre Artikel zurück,sonst gehen wir zum Anwalt!
"


Es fällt mir grad sehr schwer, dass mir nicht der Kragen platzt.. Ich habe dem Käufer angeboten die Artikel zurückzunehmen, wenn er das Porto bezahlt. und (es tut mir leid) der rafft einfach NULL!!!!
ich bin wirklich schwer am verzweifeln.
Einerseits denk ich mir, wer schaltet denn wegen ein paar Ohrringen und ner Kette und nem Geldbeutel, für ein paar Euro nen Anwalt ein, andererseits gibts ja immer ein paar Leute, die tatsächlich so was durchziehn..
Was soll ich dem K denn jetzt schreiben?
Ich habe natürlich wieder den Kundenservice eingeschaltet und hoffe darauf, dass er erneut zu meinen Gunsten entscheidet.

Gesamtes Thema betrachten

Och nöh, Du Arme :-x

 

Mal ehrlich ? Soll er doch zum Anwalt gehen, vielleicht kann dieser ihm erklären, was Sache ist.

 

Aber so kann man das selbstverständlich nicht schreiben.

 

Lieber Käufer,

 

selbstverständlich habe ich Ihnen den in der Auktion abgebildeten Geldbeutel geschickt. Wenn Sie eine andere Qualität erwartet haben, dann bedauere ich dies.

 

Ob ein Geldbeutel besonders schwer zu öffnen ist, oder nicht, das ist sicherlich Ansichtssache. Ich fand ihn gut, so wie er war, daher habe ich ihn auch gekauft. Wäre er für mich persönlcih zu schwer zu öffnen gewesen, dann hätte ich ihn sicherlich nicht gekauft. Daher war es mir auch nicht bewußt, dass Sie so enttäuscht über Ihren Kauf sein könnten.

 

So ist es nunmal im Internethandel : Man hält die Gegenstände nicht selbst in der Hand um deren Qualität und Funktionaltät zu prüfen. Das ist der Vorteil vom stationären Handel.

 

Ich habe Ihnen bereits angeboten, den Kaufpreis zurückzuerstatten, wenn Sie die Versandkosten tragen und mich so stellen, als hätten Sie die Artikel nicht gekauft.

 

Nocheinmal zu den Versandkosten: Die Versandkosten sind nicht das reine Porto. Sie haben recht, dass das Porto für den Briefversand EUR 2,20 gekostet hat. Jedoch konnte ich die Briefmarke leider nicht direkt auf die Artikel kleben, sondern mußte einen Umschlag besorgen und diesen zur Post bringen. Die Versandkosten beinhalten also nicht nur das Porto, sondern alle Kosten, die mit dem Versand zusammenhängen. Daran, dass ich Ihre Käufe selbstverständlich zusammengefasst habe, sehen Sie, dass ich mich an den Versandkosten nicht bereichert habe und auch gar nicht bereichern möchte. Ich möchte Sie also bitten, die Unterstellung zu unterlassen, ich wollte Sie wegen der Versandkosten betrügen.

 

Wenn Sie möchten, lassen Sie sich gerne anwaltlich beraten. In Anbetracht Ihrer Absicht sich Rechtsbeistand zu suchen, bin ich auch gerne bereit Ihre Antwort bis zum 22.10.2012 abzuwarten, damit dieser genügend Zeit zum Antworten hat. Sollte ich bis dahin nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie mein Angebot nicht annehmen möchten und betrachte dieses als Gegenstandslos.

 

Um die Sache zu beschleunigen nehmen Sie zum Anwaltstermin bitte einen Ausdruck der Auktionen, die Artikel sowie unseren Schriftverkehr mit.

 

Freundliche Grüße

 

 

 

 

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Und Du selbst sicherst Dir selbstverständlich auch die Auktionen. Vielleicht hast Du beim Artikelbildermachen auch noch ein paar Aufnahmen verschossen - die würde ich zudem sichern, denn ich gehe davon aus, dass die Geldbörse vielleicht schon kaputt gemacht wurde.

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