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Hallo,

es heißt ja immer das ein Angebot bei Beschädigung des Artikels nicht beendet werden darf wenn schon Gebote vorliegen. Heute habe ich von einem Gerichtsurteil gelesen, wonach dies aber möglich ist. Ich habe nach dem Urteil gegoogeld um bin dabei darauf gestoßen:

 

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Bonn&Datum=05.06.2012&Aktenzeichen=...

 

Was meint Ihr dazu?

 

Gruß

der Schmalspurbahner

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Hallo, ich denke auch ,das jedes Urteil individuell gesprochen wird.

Man kann z.B. nicht ein Auto mit einem Kleidungsstück vergleichen.

An manchen Tagen finde ich es auch extrem beunruhigend, Tipps zu geben, die für den entsprechenden TE wirklich von Nutzen sind, aber ein anderer User frech für sich ausschlachtet.

Aber damit muß man wohl leben.

LG ete210

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