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Hallo,

es heißt ja immer das ein Angebot bei Beschädigung des Artikels nicht beendet werden darf wenn schon Gebote vorliegen. Heute habe ich von einem Gerichtsurteil gelesen, wonach dies aber möglich ist. Ich habe nach dem Urteil gegoogeld um bin dabei darauf gestoßen:

 

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Bonn&Datum=05.06.2012&Aktenzeichen=...

 

Was meint Ihr dazu?

 

Gruß

der Schmalspurbahner

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Hallo,

 

@#4:

 

Warum sollte ich mich an irgendwelchen Kosten beteiligen. Ich habe niemanden dazu aufgefordert sein Angebot zu beenden. Es sollte nur ein Denkanstoß sein.

 

@All

 

Mit diesem Urteil ist ja wohl bewiesen, das das hier als unumstößlich geltende Gesetz, das bei Abbruch einer Auktion der Höchstbieter immer Ansprüche geltend machen kann, eben nicht immer gilt.

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