06-05-2013 22:06
Hallo,
Ich habe versehendlich 1 Auto für 1€ sofortkauf eingestellt,Artikelnummer:151036200872
wurde natürlich gleich gekauft.von hiwuppertal2013
Ich habe sofort nach bemerken des Fehlers
die Käufer darauf hingewiesen und einen fall eröfnet
wurde abgelehnt
seine Antwort
Ok ,ich sehe das sie die sache vom Tisch haben wollen,überlegen sie sich ich möchte 150€ haben,sie müssen mich auch verstahen ich werde kein Golf mit 70.000km für das Geld bekomme ,wenn sie mit einverstanden sind werde auch bei Ebay ihre Ebay gebühren stonieren einstellgebühren sind soweit ich weiß 10€ und 50€ verkaufsprovision,das mache nur wenn das Geld bei mir eingegangen ist.mfg
habe keine Adresse und emali ebay hilft mir gar nicht
....du bekundest umgehen dem Käufer gegenüber deinen Irrtum gemäß §119
"Anfechten" heißt das Zauberwort, wenn man einigermaßen unbeschadet aus so einer Situation herauskommen will!
Und außerdem existiert dann immer noch Schadensersatzpflicht des Anfechtenden nach § 122 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/122.html
Man kann Fehler machen, aber ob sie immer ganz ohne Konsequenzen bleiben ist die Frage