16-09-2012 23:08
hallo, ich habe einen artikel bei ebay eingestellt. der der den artikel gekauft hat, hatte bei der anzeige etwas falsch verstanden. also habe ich es einem unterbieter angeboten für 27€ da das sein letztes gebot war. der hat sich jedoch nach 3 tagen, nicht gemeldet. also habe ich den artikel nocheinmal bei ebay eingestellt. der unterbieter hat wieder mitgeboten und den artikel für 38€ ersteigert. ich dachte natürlich (das hätte er billiger haben können).
ein paar stundne später bekomme cih eine naricht von ihm, in der steht, er habe den preißvorschlag beim erstenmal erst jetzt gesehen und er sieht es nciht ein, das trikot jetzt für 38€ zu kaufen, er würde aber die 27€ bezahlen. natürlich möchte ich ihm den artikel jetzt nicht für 27€ geben, da es ja sein pech ist. er hat den artikel für 38e ersteigert also muss er ihn jetzt auch nehmen oder garnicht.
hat ebay nicht ein gesetzt, das der der den artikel ersteigert hat, verpflichtet ist zu zahlen? das regt mcih jetzt natürlich sehr auf. denn wenn ich dem jetzigen unterbieter anbiete den artikel für das letzte gebot zu kaufen, dann wird der doch bestimmt rummäckern das das zu teuer ist, da der der den artikel gekauft hat und nicht zahlen möchte, kräftig mitgeboten hat und der jetzige unterbieter ständig versucht hat den höchstbieter zu überbieten.
Moin...
Du kannst ihn zivilrechtlich zur Vertragserfüllung zwingen. Lohnt sich das? Dann nimm Dir besser gleich einen Anwalt.