04-08-2013 17:23
Hallo,
Wie kann mein ein Käufer vom Fehlkauf befreien ?
Hallo,
vielleicht solltest Du Dich mal entscheiden, welche Taktfrequenz der Prozessor hat.
Einmal schreibst Du 800 Mhz, und dann etwas weiter unten 210 Ghz (solche Prozessoren gibt es allerdings noch nicht.... ;))
Natürlich weiß ich, daß die 210 nur falsch abgegrenzt sind und eigentlich zur Prozessorbezeichnung gehören....
Und mal ganz im Ernst, was soll man denn mit so einem Teil heutzutage noch anfangen? Jedes Smartphone hat mittlerweile mehr Rechenleistung.....