27-05-2017 15:47
Der Verkäufer maksikorove_0 übermittelt nach erfolgreicher Ersteigerung seiner Artikel seine Kontonummer erst auf Anfrage via ebay-Nachrichten.
Verkäuferprofil: http://www.ebay.de/usr/maksikorove_0?ul_noapp=true
Ist das zulässig oder verstößt es gegen folgende ebay-Regel:
"...Verkäufer dürfen keine Angaben wie die folgenden machen: Kontaktieren Sie uns bezüglich der Zahlungsinformationen..." siehe: http://pages.ebay.de/help/policies/accepted-payments-policy.html |
Servus @adalbert10
Der Verlust wäre nun wohl zu verschmerzen,
wenn Du zahlst.
Warum man da überhaupt kauft,
ist mir ein Rätsel.
Meinst Du denn,
daß man in der Ukraine echte Markenschuhe
für solche Preise abgeben könnte,
ohne letztlich damit auf die Nase zu fallen,
weil man ständig dazubuttert ?
Bei dem Grundsatz geht es eher um Zahlungsmethoden,
die ganz abweichend von Überweisung, Paypal etc. sind
und um das Stichwort "kontaktieren".