abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Empfänger 3x nicht erreichbar - wer zahlt erneute Versandkosten?

Hallo.

 

Ich habe diese Woche ein Hermes-Paket einer Privatauktion zurück erhalten mit dem Hinweis "Empfänger wurde mehrmals nicht angetroffen", die Sendungsverfolgung zeigt drei Zustellungsversuche an drei Tagen. Bisher habe ich mit Hermes immer sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich habe ihm nun angeboten, das Paket nochmals per DHL zu schicken, wenn er die Versandkosten dafür trägt. Er:

 

"Hermes-Leute kann man vergessen. Erstens sind die unfähig Adressen zu finden und zweitens liefern sie zu unmöglichen Zeiten an. Die Lieferadresse ist eine Firmenadresse und ist auch nur von 7.30 - 17.30 besetzt. [Alle drei Zustellversuche waren laut Sendungsverfolgung in dieser Zeit!] Die werden die Adresse nicht geunden haben und eine Benachrichtigung hatten die keine hinterlassen. Ein Briefkasten befindet sich außerhalb des umzäunten Geländes. Am einfachsten schicken Sie die Lokomotive als Päckchen mit DHL."

 

Als Päckchen verschicke ich auf keinen Fall, nur als Paket, zum einen wegen des Wertes, aber auch wegen der Verfolgung, besonders bei so einem Fall. Der Käufer fordert aber nun, dass ich die erneuten Versandkosten trage:

 

"Ich hatte das Teil inkl. Versand bestellt und auch bezahlt. Ich kann nichts dafür, dass sie Hermes gewählt haben. [Hermes war in der Auktion angegeben und auf Nachfrage hin hätte ich DHL auch angeboten] Ich bitte um kurzfristige Lieferung"

 

Trotz mehrfacher Bitte darum hat er die Adresse nicht bestätigt (in einem Gewerbegebiet), auch keine andere Adresse angegeben.

 

Was kann ich machen?

Kann ich von Hermes die Versandkosten zurück bekommen?

... ?

 

Danke für Vorschläge.

Gesamtes Thema betrachten

Noch etwas anderes @fanman2001 

 

du bist ein Rotstern wie ich sie liebe. Kannst du mir bitte erklären wo du diesen Blödsinn her hast?

 

Gewährleistung nach EU-Recht: Es handelt sich hierbei um einen Verkauf ohne Garantie und ohne Gewährleistung. Kein Rückgaberecht, und auf die gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren wird verzichtet! Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so bieten Sie einfach nicht, denn mit Abgabe des Gebotes erklären Sie sich damit ausdrücklich einverstanden.

Aufgrund neuester Gesetzgebung erfolgt dieser Hinweis: Der Versteigerungsgegenstand befindet sich aus subjektiver Sicht des Verkäufers in o.g. Zustand. Jegliche Gewährleistung bzw. Garantie im Sinne des BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Artikel wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Wer hier bietet gibt sich mit allen Bedingungen als auch mit meiner Auktionen einverstanden.

Ich bin kein Händler ! Es gilt keine weitere Gewährleistung oder Garantie. Keine Nachverhandlungen. Kein Kauf auf Probe. Keine Warenrücknahme. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch bei Privatverkäufen vor. Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe eines Gebots stellen Sie mich von dieser Gewährleistungsgarantie ausdrücklich frei! Das ist eine reine Privatauktion. Bieten Sie bitte nur wenn Sie auf Garantie bzw. Gewährleistung oder Umtausch nach neuem EU-Recht verzichten. Mit der Abgabe eines Gebotes sind Sie damit einverstanden und erklären es damit ausdrücklich.

 

https://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

 

"Privatverkauf, keine Gewährleistung und Rücknahme" reicht vollkommen

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder