17-06-2018 14:12
Hallo, ich habe privat einen Laptop verkauft und den wegen des höheren Wertes auch freiwillig auf eigenen Kosten bei DHL höher versichert und an den Käufer versendet. Anhand der Sendungsverfolgung konnte ich feststellen, dass dieser die Annahme wegen Beschädigung verweigerte. Der Käufer hat sich jedoch bis jetzt noch nicht bei mir gemeldet.
Meine Frage wäre ob der Käufer das Paket nicht hätte annehmen müssen und eine Schadensmeldung abgeben müssen. Der Gefahrenübergang an den Käufer gemäß §447 BGB ist ja erfolgt. Sicher hätte ich Ihn als AG der DHL unterstützt, aber der Käufer wäre doch jetzt verantwortlich oder ?
Was mache ich jetzt, wenn das Paket beschädigt bei mir zurück kommt ?
Der Käufer hat einen Laptop mit sicherer Verpackung gekauft und bezahlt. Bei kaputter Verpackung ist die Annahmeverweigerung ok.
Du hast jetzt das Problem, dass Du einen von Deiner Seite nicht erfüllten Kaufvertrag hast und den schleunigst erfüllen mußt.