17-06-2018 14:12
Hallo, ich habe privat einen Laptop verkauft und den wegen des höheren Wertes auch freiwillig auf eigenen Kosten bei DHL höher versichert und an den Käufer versendet. Anhand der Sendungsverfolgung konnte ich feststellen, dass dieser die Annahme wegen Beschädigung verweigerte. Der Käufer hat sich jedoch bis jetzt noch nicht bei mir gemeldet.
Meine Frage wäre ob der Käufer das Paket nicht hätte annehmen müssen und eine Schadensmeldung abgeben müssen. Der Gefahrenübergang an den Käufer gemäß §447 BGB ist ja erfolgt. Sicher hätte ich Ihn als AG der DHL unterstützt, aber der Käufer wäre doch jetzt verantwortlich oder ?
Was mache ich jetzt, wenn das Paket beschädigt bei mir zurück kommt ?
Der Käufer hat alles richtig gemacht.
Ein Paket das äußerlich schon so beschädigt ist, das man vermuten muss das der Inhalt auch beschädigt ist, das nimt niemand mit Gesundem Menschenverstand an.
Gerade bei Privaten Verkäufern wird sehr gerne die Erstattung des Kaufpreises bei Beschädigter Ware auf dem Versandweg verweigert.
Sollte DHL den Schaden ersetzen, bekommt das Geld sowieso der Versender (also DU) erstattet, daher ist es es im ganzen Prozess einfacher, wenn du den schaden selber bei DHL meldest.
Außerdem geht §447 BGB davon aus, das du die Ware richtig verpackt hast, hast du die Ware mangelhaft verpackt, kannst du dich auch nicht mit §447 BGB rausreden und dieser Gefahr will der Käufer natürlich auch entgehen.
Ist das Laptop jetzt beschädigt, kannst du als Auftraggeber bei DHL den Schaden ersetzen lassen und dem Käufer sein Geld erstatten, ist das Laptop nicht beschädigt, kannst du dem Käufer den erneuten Versand in rechnung stellen oder er bekommt das Laptop nicht.
@1a-quality@ schrieb:Hallo, ich habe privat einen Laptop verkauft und den wegen des höheren Wertes auch freiwillig auf eigenen Kosten bei DHL höher versichert und an den Käufer versendet. Anhand der Sendungsverfolgung konnte ich feststellen, dass dieser die Annahme wegen Beschädigung verweigerte. Der Käufer hat sich jedoch bis jetzt noch nicht bei mir gemeldet.
Meine Frage wäre ob der Käufer das Paket nicht hätte annehmen müssen und eine Schadensmeldung abgeben müssen. Der Gefahrenübergang an den Käufer gemäß §447 BGB ist ja erfolgt. Sicher hätte ich Ihn als AG der DHL unterstützt, aber der Käufer wäre doch jetzt verantwortlich oder ?
Was mache ich jetzt, wenn das Paket beschädigt bei mir zurück kommt ?
Nö, da hat der Käufer schon ganz richtig gehandelt:
Du als Versender bist der Auftraggeber gegenüber DHL und kannst dort den Schaden geltend machen.
Und wenn das Paket - wie anzunehmen - äußerlich beschädigt ist, dann haftet DHL für den entstandenen Schaden und Du kannst den Laptop entweder reparieren lassen oder ein gleichwertiges Ersatzgerät für den Käufer beschaffen, da Euer Kaufvertrag natürlich nach wie vor besteht.
Gemäß eBay steht folgende Aussage dagegen:
"Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Wird der Artikel dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben und geht der Artikel verloren oder wird beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern. Bitte beachten Sie, dass Sie die Übergabe an das Transportunternehmen im Zweifelsfall durch entsprechende Belege nachzuweisen haben"
Wenn der Käufer den Artikel nicht annimmt habe ich keine Aussage darüber ob der Artikel od. nur die Verpackung beschädigt ist und bei der Rücksendung kann ja noch mehr passieren wenn das Paket beschädigt ist. Richtig ist, dass ich ihn bei der Schadensabwicklung unterstützen muss, aber die Annahmeverweigerung hätte ohne Feststellung der Mängel. meiner Meinung nach so nicht stattfinden dürfen. Was wäre, wenn nur die Verpackung defekt war. Ich habe schließlich ordentlich verpackt.
Der Käufer hat einen Laptop mit sicherer Verpackung gekauft und bezahlt. Bei kaputter Verpackung ist die Annahmeverweigerung ok.
Du hast jetzt das Problem, dass Du einen von Deiner Seite nicht erfüllten Kaufvertrag hast und den schleunigst erfüllen mußt.