30-08-2019 10:14
Hallo ,
ich habe gestern einen Preisvorschlag für ein Shirt gemacht und heute wurde es für 5€ angenommen , als ich das Angebot gemacht habe stand bei der Versand Option 2,90€ per Deutsche Post Brief SOWIE IN DER ARTIKEL BESCHREIUNG , ich bin vor kurzen aufgestanden und habe den Artikel bezahlt nachdem ich dies gemacht habe musste ich aber feststellen das der Verkäufer aufeinmal 5,90€ für den Versand verlangt hat.
Die einzige Versand Option war für 2,90€ per Brief oder Selbstabholung.
Falls das Shirt wirklich nun trdm per Brief kommt kann ich da Geld zurückverlangen oder wie sieht hier die Lage aus, ich habe natürlich dem Verkäufer erstmals eine Nachricht geschickt und wollte ein Statement von ihm dazu hören.
Ich habe mal ein Bild von der Beschreibung hinzugefügt.
Erstmal wären die im Angebot ausgewiesenen Versandkosten Vertragsbestandteil gewesen.
Du hättest also (auf eBay: fast) problemlos vom Kauf zurücktreten können.
Da Du nun die erhöhten Versandkosten bezahlt hast, wüsste ich nicht zu sagen, ob das nicht als Einverständnis von Dir zu werten wäre.
Und somit nix mehr zurückgefordert werden könnte.
Nach meinem Empfinden bliebe Dir höchstens ein heftiger Abzug der detaillierten Sterne-Bewertung in den Versandkosten.
Ich halte all die Rot-Bewertungen in diesem Falle für maßlos überzogen, wenn denn schnell geliefert würde und der Artikel in exakt der Beschreibung treffendem Zustand ankommt.
Wenn der Verkäufer nicht antwortet, kann man ihn natürlich auch in puncto Kommunikation detailliert "abstrafen".
Trotzdem hielte ich selbst dann noch eine graue bis grüne Bewertung gerechtfertigt, wenn eben der Rest stimmt.
Vielleicht hat der Verkäufer ja kalte Füße bekommen, weil Dein Profil auf "privat" gestellt ist?
Und somit einen versicherten Versandweg wählen wollte?
Was natürlich trotzdem nicht rechtens wäre.
P.S.
Solch Verhalten wäre schon meldefähig bei eBay, bloß unmittelbare Konsequenzen solltest Du nicht erwarten:
Aber wie schon weiter oben erwähnt:
Ich wüßte nicht zu sagen ob die von Dir bereits durchgeführte Zahlung nicht einer stillschweigenden Zustimmung zu den nachträglich erhöhten Versandkosten gleichstünde.