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Versandkosten nach Zuschlag für 1€ Auktion geändert

Hallo,
Ich habe den Zuschlag für eine 1€ Auktion gewonnen. Bevor ich ein Gebot abgeben habe, schaute ich mir die Versandkosten des Verkäufers aus Indien an. Kostenloser Sparversand ins Ausland oder 30€ Standardversand. Jetzt ruft der Verkäufer 250€ für den Versand auf. Welche Möglichkeiten habe ich?
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@nolte1984  schrieb:
Hallo,
Ich habe den Zuschlag für eine 1€ Auktion gewonnen. Bevor ich ein Gebot abgeben habe, schaute ich mir die Versandkosten des Verkäufers aus Indien an. Kostenloser Sparversand ins Ausland oder 30€ Standardversand. Jetzt ruft der Verkäufer 250€ für den Versand auf. Welche Möglichkeiten habe ich?

Hallo @nolte1984 

 

Ich würde dem Verkäufer nicht unterstellen wollen, die von ihm angebotenen Artikel seien nicht echt. Solche Äußerungen gehen wohl auch nur, weil der Verkäufer davon nichts mitbekommt und sich in Indien befindet.

Die Gebotsübersicht bei dem von dir gekauften Artikel sieht aber schon seltsam aus.

https://www.ebay.de/bfl/viewbids/123973874527?item=123973874527&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565

Schau mal in die Mail von Ebay.

 

"Sie hatten auf folgenden Artikel geboten: (3xxxxxxxxx) Inzwischen wurden andere Gebote zurückgezogen oder gestrichen. Herzlichen Glückwunsch! Sie können den Grund für den Rücktritt einsehen, indem Sie den (Gebotsübersichts)-Link auf der Artikelseite anklicken. Durch den Rücktritt können sich der Höchstpreis und der aktuelle Höchstbietende geändert haben. Sie können jederzeit den aktuellen Status eines Artikels einsehen, indem Sie auf die Artikelseite gehen. (Achten Sie darauf, die Seite zu aktualisieren oder neu zu laden, um die aktuellen Informationen zu sehen.)"

 

Steht da in etwa das?

Dann mag wohl folgender Absatz aus den Ebay AGB zum Tragen kommen:

 

§ 6.7 Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande."

Also kann er dich nich zwingen und du ihn auch nicht. Ein Rechtsstreit mit einem Inder ist wohl ohnehin keine gute Idee. Wäre besser, Ebay würde einen auf diesen Absatz in den AGB auch verweisen, wenn man wieder Höchstbietender geworden ist.

Aber die brauchen wohl dringend jeden Cent.

 

Dass du den Ring für einen Euro inklusive aller Kosten haben möchtest, kann ich verstehen. Das wäre toll. Aber dass der Verkäufer mind. 250 Euro dafür haben möchte, kommt nicht überraschend.

 

 

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