Hallo ihr Lieben,
habe vor kurzem einen Artikel ersteigert, im Verkaufsangebot stand Versandkosten 6,90€. Mir kam das überteuert vor für eine Wickeltasche, dachte mir aber der Verkäufer möchte gerne ein Versichtertes Paket versenden.
Bekommen habe ich dann ein Online Päckchen bis 2 Kg. Da ich bei der deutschen Post arbeite, war mir klar, dass dieses NUR 3,90€ kostet.. darauf hin habe ich den Verkäufer angeschrieben und wollte gerne die zu viel gezahlten 3€ zurück erstattet haben.
Dieser betonte dann, dass die Versandkosten auch den Karton beinhalten..jedoch war dies KEIN neuer Karton, sondern ein gewöhnlicher "kaputter" Schuhkarton und rechtfertigt meiner Meinung nach keine 3€.
Dazu kommt noch, dass ja eindeutig im Angebot stand Versand Paket 6,90€. hier hat sich der Verkäufer also eindeutig 3€ erschlichen.
Ich habe mehrfach verscuht mit dem Verkäufer eine einigung zu treffe, dieser war jedoch unfreundlich und betonte MEHRFACH, dass ja der Karton NEU war... ich habe angeboten ein Bild zu senden, damit Ebay erkennt, dass dies nicht der Fall war.
Da keine einigung erzielt werden konnte, eröffnete ich mit Vorwarnung an den Verkäufer einen Fall, der wurde jetzt jedoch geschlossen..ohne positiven Ergebnis.
Hier ist jedoch definitiv einer der Grundsätze Ebays nicht eingehalten wurden. Ich habe alles zum Thema dazu nachgelesen um mich zu vergewissern, bekam jedoch dennoch kein Recht.
NUn Frage ich mich, habe ich noch andere Möglichkeiten? Ihr denkt vielleicht es sind ja nur 3€, aber mir geht es um das Prinzip, das man nicht einfach nicht die Leistung erhält, für die man bezahlt hat, nur weil die Auktion so günstig ausgefallen ist, beim Versand einzusparen um mehr Gewinn zu haben, wenn eindeutig was anderes im Verkaufsangebot stand.
Für jeden hilfreichen Tipp bin ich euch von ganzen herzen sehr dankbar!
Ich wünsche allen hier noch einen angenehmen Tag und hinterlasse liebe Grüße.
Shanadoo89
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