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Warum macht es ebay online-Dieben so einfach, über den paypal-Käuferschutz umsonst an Ware zu kommen?

Wenn "ich" einen Artikel bei ebay kaufe, via paypal bezahle und diesen unversichert geliefert bekomme, dann muss "ich" nur behaupten, der Artikel sei nicht eingetroffen und "ich" erhalte umgehend mein Geld zurück.

 

Wenn "ich" dann auch noch so dreist bin, diesen gestohlenen Artikel bei ebay/ebay-Kleinanzeigen selbst zum Verkauf anzubieten und der betrogene Lieferant dieses feststellt und ebay meldet, dann muss "ich" mir deswegen keine Sorgen machen.

ebay hat keine Handhabe gegen "mich", weil "ich" den Artikel auch im Laden vor Ort gekauft haben könnte und nun bei ebay anbiete.

 

Selbst wenn ebay feststellt, dass "ich" regelmäßig Käuferschutzanträge wegen eines "nicht erhaltenen Artikels" stelle und "mein" Geld zurückbekomme, unternimmt ebay Nichts gegen "meine" kriminellen Machenschaften und ermuntert mich, weiterzumachen.

 

"Ich" erzähle "meinen" Freunden, wie einfach es ist, auf diese Weise - mit Billigung von ebay - Verkäufer abzuziehen und damit Geld zu verdienen!

 

Toll - oder?

 

 

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Da kann man allen, die gleichzeitig Paypal und unversicherten Versand anbieten, nur immer wieder predigen, daß dies laut den PP-Bedingungen nicht zusammenpasst und von unlauteren Zeitgenossen gerne ausgenutzt wird.....

 

....anders herum

wer blauäugig Paypal anbietet und ankreuzt, daß er mit den dazugehörigen AGB einverstanden ist, ohne sie je gelesen zu haben, fordert diesen Betrug ein Stück weit mit heraus und muß dann "leider" auch die Folgen tragen...

 

wobei ich mich auch immer schon gefragt habe, wie oft Käufer, die diese Schwachstellen ausnutzen, eigentlich durchkommen...liegt sicher an der automatisierten Bearbeitung solcher Fälle durch Ebay:-(

Nochmal:
Im Fernabsatz haftest Du als GVK immer dafür, dass der verkaufte Artikel den Käufer auch erreicht, und zwar völlig unabhängig von der Bezahl- und Versandart.

Wenn der Käufer also einen nicht sendungsverfolgt verschickten Artikel (angeblich) nicht erhalten hat, dann darfst Du eben nochmal versenden.

 

Und nochmal...


Und nochmal...

 

Und zwar solange, bis der Käufer sagt: "Jetzt ist er da!":

 

Und nicht er muss nachweisen, dass er ihn nicht erhalten hat, sondern Du, dass er ihn erhalten hat.

 

Aber schreib nur an die BILD-Zeitung oder an STERN-TV.

Das Einzige, was Du damit erreichst ist, dass Du Dich als GVK absolut lächerlich machst...;-)

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